Jesuit Müller verteidigt Kirchenasyl

Kritik am europäischen System

Dieter Müller, Jesuit und stellvertretender Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft "Asyl in der Kirche", verteidigt das Instrument des Kirchenasyls. Es gehe "nicht um tausende Fälle, sondern ein paar hundert im Jahr"

Kirchenasyl / © Stefan Arend (epd)
Kirchenasyl / © Stefan Arend ( epd )

Das sagte er im Interview des Portals katholisch.de am Freitag. Wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) die entsprechenden Fälle übernehmen würde, würden viele Kirchenasyle überflüssig werden: "Es geht hier wirklich um sorgfältig geprüfte Härtefälle."

"Dieses System ist eine Lüge"

Die meisten Personen in Kirchenasylen seien vom sogenannten Dublin-Verfahren betroffen. Die Verordnung regelt, in welchem EU-Mitgliedstaat ein Schutzsuchender Asyl beantragen kann: Es muss immer das Land sein, in dem der Antragssteller zum ersten Mal europäischen Boden betritt. "Dieses ganze System ist eine Lüge", so Müller.

"Die Verordnung setzt voraus, dass in allen Mitgliedstaaten ähnliche Asyl-Bedingungen herrschen und überall ein faires Verfahren möglich ist und man dort einigermaßen leben kann. Das ist aber nicht der Fall."

Keine Akten, sondern Menschen

Tatsächlich seien die Anerkennungspraktiken innerhalb der EU sehr unterschiedlich, in manchen Ländern sei die soziale Versorgung mangelhaft. "Wir können mit dem Kirchenasyl nicht die komplette Dublin-Verordnung umkrempeln, wir machen damit aber auch über den einzelnen Fall hinaus darauf aufmerksam, dass etwas nicht stimmt", sagte Müller.

Wer Kirchenasyl anbiete, betrachte die Fälle aus einer anderen Perspektive als die Behörden. "Für uns sind das keine Akten, sondern Menschen, die uns in persönlichen Gesprächen schildern, was in Kroatien, Griechenland oder Italien mit ihnen passiert ist."

Verurteilungen und Freisprüche

Ende August muss sich ein evangelisches Pfarrerehepaar aus dem oberfränkischen Hallstadt wegen der Gewährung von Kirchenasyl vor Gericht verantworten. Dies ist der dritte Prozess innerhalb weniger Monate in Franken. Ende April war ein Münsterschwarzacher Benediktinerbruder vom Amtsgericht Kitzingen mit Verweis auf das Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit freigesprochen worden.

Anfang Juni verurteilte das Amtsgericht Würzburg eine Oberzeller Franziskanerin zu einer Bewährungsstrafe. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Diese Häufung könnte nach Worten Müllers bedeuten, "dass die Generalstaatsanwaltschaft das Thema Strafbarkeit von Kirchenasyl forcieren will". In anderen Bundesländern erwarte er eine derartige Häufung "definitiv nicht".

 

Quelle:
KNA
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