Kirchenasyl untergräbt laut Bedford-Strohm kein Recht

Schon der dritte Gerichtsprozess

Der evangelische Landesbischof Heinrich Bedford-Strohm hat allen wegen Kirchenasyls vor Gericht stehenden Kirchenvertretern seine volle Solidarität versichert. Hintergrund sind auch zwei Urteile aus dem ersten Halbjahr 2021.

Symbolbild Kirchenasyl / © Markus Linn (KNA)
Symbolbild Kirchenasyl / © Markus Linn ( KNA )

"Das Kirchenasyl untergräbt nicht das Recht. Sondern es verhilft dem Grundgedanken des Rechts zur Geltung: nämlich der Humanität", schreibt Bedford-Strohm gemeinsam mit der Bayreuther Regionalbischöfin Dorothea Greiner in einer am Dienstag auf Facebook veröffentlichten Botschaft. "Niemand hat irgendwen versteckt. Die Behörden kannten immer den Aufenthaltsort der Menschen, die Ihr im Kirchenasyl beherbergt habt."

Pfarrerehepaar steht vor Gericht

Anlass für das Schreiben war eine Mahnwache zur Unterstützung des evangelischen Pfarrerehepaars aus dem oberfränkischen Hallstadt. Sie müssen sich Ende August wegen der Gewährung von Kirchenasyl vor Gericht verantworten.

Dies ist der dritte Prozess innerhalb weniger Monate in Franken. Ende April war ein Münsterschwarzacher Benediktinerbruder vom Amtsgericht Kitzingen mit Verweis auf das Grundrecht der Glaubens- und Gewissensfreiheit freigesprochen worden. Anfang Juni verurteilte das Amtsgericht Würzburg eine Oberzeller Franziskanerin zu einer Bewährungsstrafe. Beide Urteile sind noch nicht rechtskräftig.

Bedford-Strohm, der auch Ratsvorsitzender der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD) ist, schrieb, dass eine weitere rechtliche Klärung zu begrüßen sei. Man hoffe sehr, "dass sie zu einem Überdenken der bisherige Entscheidungen führt".

 

Heinrich Bedford-Strohm / © Cristian Gennari/Romano Siciliani (KNA)
Heinrich Bedford-Strohm / © Cristian Gennari/Romano Siciliani ( KNA )
Quelle:
KNA