Revision der Staatsanwaltschaft gegen Kirchenasyl-Freispruch

In die nächste Instanz

Die Staatsanwaltschaft Würzburg hat Revision gegen den Freispruch des Benediktinermönchs Abraham Sauer aus Münsterschwarzach wegen Kirchenasyl eingelegt. Das erklärte ein Sprecher der Behörde am Donnerstag auf Anfrage.

Symbolbild Kirchenasyl / © Markus Linn (KNA)
Symbolbild Kirchenasyl / © Markus Linn ( KNA )

Damit geht das Verfahren vom Amtsgericht Kitzingen an das Oberste Bayerische Landesgericht. In dem anderen Verfahren gegen eine Würzburger Ordensfrau lege man Berufung ein, so die Staatsanwaltschaft. Hierfür zuständig ist das Landgericht. Das Amtsgericht Würzburg hatte Schwester Juliana Seelmann der Beihilfe zum unerlaubten Aufenthalt für schuldig befunden.

Zwei Verfahren wegen Kirchenasyl

Der Richter sprach gegen die Oberzeller Franziskanerin eine Verwarnung mit Strafvorbehalt aus, mit einer Bewährungszeit von zwei Jahren. Diese gilt für die Geldstrafe von 30 Tagessätzen je 20 Euro.

Außerdem muss die Ordensfrau 500 Euro an eine soziale Einrichtung zahlen. Ihr Anwalt hatte bereits ebenfalls angekündigt, Rechtsmittel einzulegen. In dem anderen Verfahren sah das Amtsgericht Kitzingen beim Benediktiner zwar eine strafbare Handlung. Diese sei wegen des Grundrechts auf Glaubens- und Gewissensfreiheit aber zu entschuldigen.

 

Abraham Sauer / © Christian Wölfel (KNA)
Abraham Sauer / © Christian Wölfel ( KNA )
Quelle:
KNA