Ethikrat setzt Sterbehilfe wieder auf die Tagesordnung

"Ein Suizid aus Liebeskummer ist nicht pauschal ein unfreier"

Es ist ein moralisch heikles Feld: Wie kann der Gesetzgeber garantieren, dass ein Suizid wirklich frei verantwortlich geschieht? Der Deutsche Ethikrat stellte sich am Donnerstag dieser Debatte.

Autor/in:
Christoph Arens
Patientin hält Karten mit Heiligenbildern in ihrer Hand / © Corinne Simon (KNA)
Patientin hält Karten mit Heiligenbildern in ihrer Hand / © Corinne Simon ( KNA )

Es ist das dritte Mal in sechs Jahren, dass sich der Deutsche Ethikrat mit der Sterbehilfe befasst. Das Thema brennt unter den Nägeln - besonders, weil das Bundesverfassungsgericht im Februar ein weitreichendes Urteil zur Suizidbeihilfe gefällt hat.

Es war ein Paukenschlag, auf den Bundestag, Medizin, Kirchen und Wissenschaft reagieren müssen. Denn es geht um grundlegende Fragen der Humanität in der Gesellschaft, wie viele der 24 Juristen, Mediziner, Ethiker, Theologen und Philosophen, die dem Ethikrat angehören, am Donnerstag in öffentlicher Debatte deutlich machten.

Urteil gegen Verbot der organisierten Suizidbeihilfe​

Die Karlsruher Richter hatten das vom Bundestag 2015 beschlossene Verbot der organisierten Suizidbeihilfe für verfassungswidrig erklärt. Sie formulierten gleichzeitig ein weit reichendes Recht auf ein selbstbestimmtes Sterben. Es schließe die Freiheit ein, auch die Hilfe Dritter in Anspruch zu nehmen.

Die mehrstündige, sehr anspruchsvolle Debatte im Ethikrat machte deutlich, dass der Richterspruch keineswegs widerspruchsfrei ist. Der Bayreuther Jurist Stephan Rixen etwa betonte, dass die Richter einerseits das Selbstbestimmungsrecht sehr hoch bewertet hätten. Andererseits aber hätten sie Einwände gegen eine gesellschaftliche Normalisierung des Suizids benannt und den Weg für Beratungsangebote geöffnet, die bewusst Alternativen zur Selbsttötung eröffneten.

Ein heikles Feld

Breiten Raum in der Debatte nahm die Frage ein, wie der Gesetzgeber sicherstellen kann, dass ein Selbsttötungsentschluss frei verantwortlich ist. Die Kölner Strafrechtlerin Heike Rostalski sieht hier die Gefahr eines "Paternalismus durch die Hintertür", wenn der Bundestag etwa eine Beratungsregelung einführte oder zeitliche Fristen vorgäbe, um die Dauerhaftigkeit eines Suizidwunsches zu dokumentieren. "Auch kurzfristig getroffene Entscheidungen können freiverantwortlich sein", sagte sie. "Auch ein Suizid aus Liebeskummer ist nicht pauschal ein unfreier."

Mehrere Mitglieder des Ethikrats warnten davor, die Debatte auf Sterbenskranke und schwer depressive Menschen zu verkürzen. Von den rund 100.000 Suizidversuchen pro Jahr in Deutschland sei nur ein kleiner Teil mit schweren Krankheiten zu erklären, sagte der Siegener Philosoph Carl Friedrich Gethmann. Er kritisierte, ein Suizidwunsch werde weithin als krankhaft bewertet - und nicht als eine mögliche individuelle Lebensentscheidung, die Anspruch auf Respekt habe.

Gerontologe Kruse warnt vor Trend zur Erleichterung des Suizids

Der Heidelberger Gerontologe Andreas Kruse warnte vor einem Trend zur Erleichterung des Suizids. Respekt vor Selbstbestimmung - ja. Doch gefordert sei zugleich die Stärkung der Suizidvorbeugung durch die Beseitigung jener Konfliktlagen, die Menschen faktisch in eine ausweglose Situation brächten.

Suizid bedeute immer auch ein Versagen von sozialen Bezügen und sei Ausdruck von Isolation, mahnte Kruse. Gerade Senioren hätten oft den Eindruck, das Alter werde als minderwertige Lebensphase bewertet. Notwendig sei eine Kultur der Beteiligung und der Kommunikation, damit die letzte Lebensphase als Abrundung des Lebens begriffen werden könne. Kruse warnte, das Karlsruher Urteil könnte dazu beitragen, statt einer anspruchsvollen medizinischen, pflegerischen oder psychologischen Versorgung eher die Lebensbeendigung durch Suizid ins Zentrum öffentlichen und individuellen Interesses zu stellen.

Unterschiede in der Bewertung von Suizid

Im Ethikrat wurden grundlegende Unterschiede in der Bewertung von Suizid deutlich. Während Gethmann betonte, dass die Frage der Beendigung des eigenen Lebens "in den Freiheitsraum der individuellen Lebensentscheidungen" gehöre, wandte sich der Tübinger katholische Theologe Franz-Josef Bormann gegen "grenzenlose individuelle Selbstbestimmung". Wenn Suizidbeihilfe zur Normalität werde, könne das Alte und Kranke unter Druck setzen, Familie oder Gesundheitssystem von Kosten oder Versorgung zu entlasten. Für den Einzelnen bedeute ein Suizid auch einen gewaltförmigen und abrupten Abbruch der eigenen Biografie - und eine Absage an den Wert des Lebens.

Bormann erinnerte zudem an die religiös begründete Absage an Suizide: Der Mensch bleibe stets jener Instanz gegenüber verantwortlich, die ihm sein individuelles Dasein anvertraut beziehungsweise zugemutet habe, nämlich Gott.


Quelle:
KNA
Mehr zum Thema