Münchner Rathaus durfte nicht lila leuchten

Kirche zufrieden

Das Münchner Rathaus wurde zum weltweiten Aktionstag "Safe Abortion Day" am Montagabend nun doch nicht lila angestrahlt. Die Rechtsaufsicht hat das kurzfristige Beleuchtungsverbot erläutert. Kirchenvertreter sehen sich mit ihrer Kritik bestätigt.

Das Münchner Rathaus / © Noppasin Wongchum (shutterstock)
Das Münchner Rathaus / © Noppasin Wongchum ( shutterstock )

Laut Medienberichten sprach die Regierung von Oberbayern kurzfristig ein Verbot aus. Diese Weisung habe der Stadt keinen Handlungsspielraum gelassen, erklärte demnach Oberbürgermeister Dieter Reiter (SPD). Zugleich kündigte er rechtliche Schritte an, um einen Wiederholungsfall zu vermeiden.

Auf Antrag der CSU-Stadtratsfraktion hatte die Regierung von Oberbayern der Stadt zunächst empfohlen, von der Beleuchtung des Rathauses Abstand zu nehmen. Die Illumination ermögliche keine differenzierte Auseinandersetzung mit den Zielen des Aktionstages.

Die CSU argumentierte, die Beleuchtung verstoße gegen das Neutralitätsgebot in weltanschaulichen Fragen. Auch aus Katholikenkreisen und von Lebensrechtsorganisationen kam massiver Protest gegen die Kampagne, die unter anderem für eine völlige strafrechtliche Freigabe von Abtreibungen eintritt.

Rechtsaufsicht erläutert Beleuchtungsverbot

Die Regierung von Oberbayern hat ihr kurzfristig ausgesprochenes Verbot einer Beleuchtung des Münchner Rathauses zum "Safe Abortion Day" am Montagabend unterdessen erläutert. Die geplante Illumination in Lila sei eine unzulässige Meinungsäußerung, sagte Regierungssprecher Wolfgang Rupp am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA).

Hauptanliegen des Veranstalters des Aktionstages sei die Streichung von Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch. Die Beleuchtung in der Symbolfarbe des Aktionstages wäre objektiv als Unterstützung seiner Ziele durch die bayerische Landeshauptstadt zu verstehen gewesen.

Eine solche Rechtsänderung sei keine örtliche Angelegenheit, sondern Sache des Bundesgesetzgebers, fügte Rupp hinzu. Unabhängig davon hätte die geplante Beleuchtung auch nicht "im Einklang mit dem für jedes hoheitliche Handeln geltenden Gebot der Sachlichkeit gestanden". Dieses verlange, dass sämtliche Äußerungen einschließlich symbolischer Handlungen auf einen rationalen Diskurs ausgerichtet seien und auf eine lenkende Einflussnahme auf die Meinungsbildung der Bevölkerung verzichtet werde.

Durch Beleuchtung sollte keine bestimmte Meinung vertreten werden

Reiter hatte sich verteidigt, mit der Beleuchtung solle keineswegs eine bestimmte Meinung zum Schwangerschaftsabbruch vertreten werden. Über "die von Tabuisierung geprägte Thematik" müsse in der Stadtgesellschaft offen diskutiert werden. So gehe es ihm darum, "dass schwangere Frauen diese für sie unglaublich schwierige Entscheidung mit fundierter fachlicher Beratung treffen können und wenn sie sich dafür entscheiden, auch medizinisch bestmöglich versorgt sind".

Erklärung reichte Regierung nicht aus

Diese Erklärung reichte der Regierung von Oberbayern nicht aus. Damit sei die Position der Landeshauptstadt zwar "differenzierter dargestellt" worden, kommentierte Rupp. Für einen objektiven Betrachter sei indes die Wirkung der Illumination als solche entscheidend. Außerdem seien die Äußerungen des Oberbürgermeisters nicht jedem Betrachter vor Ort bekannt. Die Regierungspräsidentin habe daher die Beleuchtung unterbunden.

Die Illumination war von der grün-roten Stadtratsmehrheit beantragt worden. Daraufhin hatte die CSU die Regierung von Oberbayern um rechtsaufsichtliche Prüfung gebeten.

Beleuchtung öffentlicher Gebäude nur bei breitem Grundkonsens

Die Kritik aus Kirchenkreisen richtete sich vor allem gegen das von der Kampagne verfolgte Ziel der Streichung von Paragraf 218 aus dem Strafgesetzbuch. Die Beleuchtung oder Beflaggung öffentlicher Gebäude sollte Anlässen vorbehalten bleiben, die von einem breiten Grundkonsens der Bevölkerung getragen seien, erklärte der Pressesprecher von Kardinal Reinhard Marx, Bernhard Kellner. "Das sehe ich bei einer Streichung des Paragrafen 218 nicht."

In einem Brief hatten sich zuvor mehrere führende Münchner Katholiken schriftlich an den Oberbürgermeister gewandt mit der Bitte, von einer Beteiligung der Stadt an der Aktion abzusehen. Die Streichung des Paragrafen 218 widerspreche dem christlichen Menschenbild und der christlichen Ethik.

Zum bundesweiten Aktionstag "International Safe Abortion Day" hatte ein Bündnis verschiedener Gruppierungen aufgerufen, darunter Pro Familia, mehrere Frauenorganisationen sowie die Jugendverbände der Linkspartei, der SPD und der Grünen.


Quelle:
KNA
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