Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki soll laut einem Zeitungsbericht erst mit vierjähriger Verzögerung Strafanzeige gegen einen unter Missbrauchsverdacht stehenden katholischen Priester gestellt haben. Der inzwischen verstorbene Pfarrer Josef M. habe im September 2014 der Personalabteilung im Erzbistum Köln gestanden, zwischen 1971 und 1996 Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts missbraucht zu haben, so die "Bild"-Zeitung (Dienstag online). 2017 habe der Priester der Personalabteilung erneut seine Sexualverbrechen gestanden. Eine Strafanzeige sei erst 2018 erfolgt. Die vom Erzbistum angezeigten Taten waren nach Auskunft der zuständigen Staatsanwaltschaft indes bereits zum Zeitpunkt des ersten Geständnisses verjährt, eine Strafverfolgung war nicht mehr möglich.
Der am 3. Januar 2021 im Alter von 77 Jahren verstorbene Priester habe die Minderjährigen wiederholt zu sexuellen Handlungen gezwungen, so die Zeitung unter Berufung auf einen "aktenkundigen Mitarbeiter des Erzbistums". Zudem habe ein jüngerer Priester dem Erzbistum in einem Brief im April 2014 mitgeteilt, dass er im Alter von 14 bis 19 Jahren von dem Pfarrer sexuell missbraucht worden sei. Bei M. handelt es sich laut "Bild" um einen der 15 Fälle, die in dem von Woelki zurückgehaltenen Gutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) behandelt werden.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf bestätigte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) Informationen der Zeitung, wonach das Verfahren gegen den Priester im Dezember 2018 eingestellt wurde. Nach den damals geltenden Gesetzen seien alle vor November 1993 begangenen Taten verjährt gewesen, so eine Sprecherin. In der Anzeige des Erzbistums sei es um Taten zwischen 1982 und 1988 zu Lasten eines Geschädigten gegangen.
Woelki verbot dem Priester im September 2016 priesterliche Dienste und den Kontakt zu Minderjährigen, wie das Erzbistum auf Anfrage mitteilte. Zugleich meldete er den Fall im August 2016 nach Rom. Die Glaubenskongregation verfügte, gegen den seit 2002 im Ruhestand lebenden Geistlichen wegen Alter und Verjährung kein kirchliches Strafverfahren mehr zu führen und bestätigte die beschlossenen Auflagen gegen M. Der Geistliche sei zudem dazu verpflichtet worden, sich an Entschädigungs- und Therapiekosten zu beteiligen - laut "Bild" in Höhe von 5.000 Euro.
Der Zeitung zufolge waren Kirchenverantwortliche schon 2002 auf M. aufmerksam geworden. Der damalige Erzbischof, Kardinal Joachim Meisner, habe den Priester "verwarnt". Zudem enthielten die Akten die Stellungnahme eines Psychiaters aus dem Jahr 2003, wonach "kein Hinweis auf eine therapiebedürftige Störung und auch kein Therapieauftrag" bestehe. (Andreas Otto/ kna /09.02.2021)
10.02.2021
Die "Bild" hatte berichtet, dass der Kölner Erzbischof Rainer Maria Kardinal Woelki erst mit vierjähriger Verzögerung Strafanzeige gegen einen unter Missbrauchsverdacht stehenden Priester gestellt haben soll. Das Erzbistum erklärt nun den Sachverhalt.
Der Ablauf im Fall des Pfarrers M. gestaltete sich nach der Auswertung der Akten des Erzbistums Köln folgendermaßen:
Der 1943 geborene Pfarrer M. war bereits seit dem 15.09.2002 im Ruhestand und seitdem mit keinen seelsorgerischen Aufgaben betraut. Er ist am 03.01.2021 verstorben.
Nach Einrichtung der Stabstelle Intervention durch Kardinal Woelki wurden die entsprechenden Akten 2015 zusammengeführt und überprüft. Aufgrund unzureichender Dokumentation wurde eine erneute Anhörung von Pfarrer M. im August 2016 durchgeführt. Gemäß des Leitlinienverfahrens wurde dann der Fall am 20. November 2016 an die Glaubenskongregation in Rom gegeben.
Die Glaubenskongregation hat von der Anordnung eines kirchlichen Strafverfahrens abgesehen, jedoch Kardinal Woelki gebeten, durch "geeignete Maßnahmen außerhalb eines Strafprozesses der Gerechtigkeit wieder Geltung zu verschaffen". Der Kardinal erließ dazu am 23. März 2017 ein Dekret, welches die bereits im September 2016 beschlossenen Auflagen gegenüber Pfarrer M. nochmals bestätigte. Untersagt waren die öffentliche Ausübung des priesterlichen Dienstes und alle Situationen, in denen Minderjährige allein seiner Einflussnahme ausgesetzt sein könnten. Das Dekret wurde durch die Glaubenskongregation zur Kenntnis genommen und der Fall aus kirchenrechtlicher Sicht abgeschlossen.
Kardinal Woelki hat darüber hinaus Pfarrer M. dazu verpflichtet, sich an den Therapiekosten der Betroffenen zu beteiligen.
Zur strafrechtlichen Situation:
Nicht alle der von Pfarrer M. im April 2014 (noch vor Kardinal Woelkis Ernennung) beschriebenen Situationen waren "Übergriffe" und/oder potentielle Straftaten. So war der letzte Vorfall aus dem Jahr 1996 eine Handlung unterhalb der Schwelle der Strafbarkeit. Schon daher war nicht zu allen Vorgängen eine Strafanzeige geboten. Unabhängig von einer strafrechtlichen Relevanz ist die kircheninterne Verfolgung und Ahndung zu sehen. Sicher ist, dass bereits im Jahr 2014 alle Vorgänge strafrechtlich verjährt waren.
Kardinal Woelki war zu keiner Zeit in die strafrechtliche Aufarbeitung des Falls eingebunden.
Auch dieser Vorgang ist Gegenstand der Unabhängigen Untersuchung. Basierend auf den Erkenntnissen des Gutachtens von Professor Gercke können Maßnahmen zur Verhinderung von sexualisierter Gewalt beschlossen werden, wie sie das Erzbistum mit der Koordinierungsstelle Prävention und der Stabsstelle Intervention in den letzten Jahren bereits verfolgt. "Wir sind uns sicher, dass wir am 18. März genau solche Fälle, zutreffend und objektiv dargestellt, nutzen können, um weitere Konsequenzen zu ziehen", so Generalvikar Dr. Markus Hofmann.
Der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki soll laut einem Zeitungsbericht erst mit vierjähriger Verzögerung Strafanzeige gegen einen unter Missbrauchsverdacht stehenden katholischen Priester gestellt haben. Der inzwischen verstorbene Pfarrer Josef M. habe im September 2014 der Personalabteilung im Erzbistum Köln gestanden, zwischen 1971 und 1996 Kinder und Jugendliche beiderlei Geschlechts missbraucht zu haben, so die "Bild"-Zeitung (Dienstag online). 2017 habe der Priester der Personalabteilung erneut seine Sexualverbrechen gestanden. Eine Strafanzeige sei erst 2018 erfolgt. Die vom Erzbistum angezeigten Taten waren nach Auskunft der zuständigen Staatsanwaltschaft indes bereits zum Zeitpunkt des ersten Geständnisses verjährt, eine Strafverfolgung war nicht mehr möglich.
Der am 3. Januar 2021 im Alter von 77 Jahren verstorbene Priester habe die Minderjährigen wiederholt zu sexuellen Handlungen gezwungen, so die Zeitung unter Berufung auf einen "aktenkundigen Mitarbeiter des Erzbistums". Zudem habe ein jüngerer Priester dem Erzbistum in einem Brief im April 2014 mitgeteilt, dass er im Alter von 14 bis 19 Jahren von dem Pfarrer sexuell missbraucht worden sei. Bei M. handelt es sich laut "Bild" um einen der 15 Fälle, die in dem von Woelki zurückgehaltenen Gutachten der Münchner Kanzlei Westpfahl Spilker Wastl (WSW) behandelt werden.
Die Staatsanwaltschaft Düsseldorf bestätigte der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) Informationen der Zeitung, wonach das Verfahren gegen den Priester im Dezember 2018 eingestellt wurde. Nach den damals geltenden Gesetzen seien alle vor November 1993 begangenen Taten verjährt gewesen, so eine Sprecherin. In der Anzeige des Erzbistums sei es um Taten zwischen 1982 und 1988 zu Lasten eines Geschädigten gegangen.
Woelki verbot dem Priester im September 2016 priesterliche Dienste und den Kontakt zu Minderjährigen, wie das Erzbistum auf Anfrage mitteilte. Zugleich meldete er den Fall im August 2016 nach Rom. Die Glaubenskongregation verfügte, gegen den seit 2002 im Ruhestand lebenden Geistlichen wegen Alter und Verjährung kein kirchliches Strafverfahren mehr zu führen und bestätigte die beschlossenen Auflagen gegen M. Der Geistliche sei zudem dazu verpflichtet worden, sich an Entschädigungs- und Therapiekosten zu beteiligen - laut "Bild" in Höhe von 5.000 Euro.
Der Zeitung zufolge waren Kirchenverantwortliche schon 2002 auf M. aufmerksam geworden. Der damalige Erzbischof, Kardinal Joachim Meisner, habe den Priester "verwarnt". Zudem enthielten die Akten die Stellungnahme eines Psychiaters aus dem Jahr 2003, wonach "kein Hinweis auf eine therapiebedürftige Störung und auch kein Therapieauftrag" bestehe. (Andreas Otto/ kna /09.02.2021)