In ihrem Beschluss zu den Corona-Schutzmaßnahmen haben Bund und Länder schärfere Regeln für Gottesdienste festgelegt. Auch in Kirchen, Synagogen und Moscheen soll künftig eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gelten, teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Dienstagabend nach den Beratungen mit.
Zusammenkünfte mit mehr als zehn Personen müssen zudem spätestens zwei Werktage davor beim Ordnungsamt angemeldet werden.
Festgeschrieben werden sollen auch der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern und ein Verbot von Gemeindegesang.
Die einzelnen Regelungen legen die Bundesländer in ihren Verordnungen fest. Die Regierungschefs einigten sich am Dienstag auch auf eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln. Als solche gelten die meist blauen Hygienemasken, auch OP-Masken genannt, sowie die als besonders sicher geltenden FFP2-Masken. (epd, 19.01.21)
22.01.2021
Keiner trug einen Mund-Nasen-Schutz oder hielt Mindestabstand: Die Essener Polizei hat einen Gottesdienst mit fast 100 Teilnehmern in einer Kirche im Nordviertel wegen massiver Verstöße gegen die Corona-Schutzverordnung aufgelöst.
Als die Polizei am Donnerstagabend mit der Hundertschaft in der Kirche eintraf, befanden sich 88 Erwachsene und zehn Kinder in dem Gotteshaus, wie die Polizei am Freitag mitteilte. Keine der anwesenden Personen trug einen Mund-Nasen-Schutz oder hielt sich an den erforderlichen Mindestabstand. Auch wurde keine Liste der Teilnehmer zur Kontaktnachverfolgung geführt.
Anrufer informiert Polizei
Zu dem Einsatz war es gekommen, weil ein Anrufer zuvor die Polizei informiert hatte. Bei den Gottesdienstbesucher handelte es sich überwiegend um rumänische Staatsbürger, die in Gelsenkirchen wohnen. Die Polizei nahm die Personalien der Beteiligten auf und erstattete Anzeige. Die Stadt Essen als zuständige Behörde wurde eingeschaltet.
Derzeit ist noch unklar, welche Gemeinde zu dem Gottesdienst eingeladen hatte. Die Kirche war bis 2016 von der Neuapostolischen Kirche für Gottesdienste genutzt geworden. Später wurde das Gebäude profaniert und 2017 veräußert, wie die Freikirche am Freitag mitteilte. Das Gebäude werde derzeit "von einer anderen christlichen Gemeinschaft genutzt", hieß es weiter. In den neuapostolischen Gemeinden fänden aufgrund der Corona-Auflagen derzeit keine Präsenzgottesdienste statt.
Auflagen werden verschärft
Vor dem Hintergrund der Corona-Schutzverordnung sind in den vergangenen Wochen immer wieder Gottesdienste von freikirchlichen Gemeinden in die Schlagzeilen geraten, in denen zum Teil massiv gegen die Hygieneauflagen verstoßen wurde. NRW-Ministerpräsident Armin Laschet (CDU) hatte in dieser Woche angekündigt, dass die Gottesdienste freikirchlicher Gemeinden verstärkt überprüft werden sollten.
Man treffe immer wieder auf "einzelne freikirchliche Gemeinden, die sich an keine Regeln halten, und das wird nicht länger geduldet", erklärte er.
In ihrem Beschluss zu den Corona-Schutzmaßnahmen haben Bund und Länder schärfere Regeln für Gottesdienste festgelegt. Auch in Kirchen, Synagogen und Moscheen soll künftig eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske gelten, teilte Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) am Dienstagabend nach den Beratungen mit.
Zusammenkünfte mit mehr als zehn Personen müssen zudem spätestens zwei Werktage davor beim Ordnungsamt angemeldet werden.
Festgeschrieben werden sollen auch der Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen den Teilnehmern und ein Verbot von Gemeindegesang.
Die einzelnen Regelungen legen die Bundesländer in ihren Verordnungen fest. Die Regierungschefs einigten sich am Dienstag auch auf eine Pflicht zum Tragen einer medizinischen Maske in Geschäften und öffentlichen Verkehrsmitteln. Als solche gelten die meist blauen Hygienemasken, auch OP-Masken genannt, sowie die als besonders sicher geltenden FFP2-Masken. (epd, 19.01.21)