Kirche will Öffnung von Gottesdiensten in NRW

Gespräche mit Laschet

Sanfter Duck: Vor Beratungen zwischen Nordrhein-Westfalens Ministerpräsident Armin Laschet und Religionsvertretern zum weiteren Vorgehen in der Corona-Krise fordert die katholische Kirche eine Öffnung von Gottesdiensten für Gläubige.

Archivbild: Armin Laschet und Rainer Maria Kardinal Woelki (r.) / © Beatrice Tomasetti (DR)
Archivbild: Armin Laschet und Rainer Maria Kardinal Woelki (r.) / © Beatrice Tomasetti ( DR )

"Die Erwartung an dieses Gespräch ist, dass wir in NRW zu einer Regelung kommen, die das Feiern von Gottesdiensten mit einer kleinen Öffentlichkeit ermöglicht", sagte der Leiter des Katholischen Büros Nordrhein-Westfalen, Antonius Hamers am Donnerstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Düsseldorf. Unter Beachtung von Abstands- und Hygieneregeln könne verantwortbar Gottesdienst gefeiert werden.

Kardinal Woelki nimmt an Gespräch teil

Laschet bespricht sich am Donnerstagnachmittag mit Vertretern der Kirchen sowie jüdischer und muslimischer Gemeinden. Teilnehmen werden unter anderem der Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki und die Präses der Evangelischen Kirche von Westfalen, Annette Kurschus. Woelki hatte angekündigt, dass sein Erzbistum bereits öffentliche Gottesdienste unter Beachtung von Schutz- und Hygieneauflagen vorbereitet.

Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) hatte am Mittwoch nach Beratungen mit den Länderchefs bekanntgegeben, dass es öffentliche Gottesdienste angesichts der Corona-Pandemie vorerst in Deutschland nicht geben werde.

Derzeit sind öffentliche Gottesdienste ausgesetzt

Ministerpräsident Laschet stellte daraufhin klar, dass in Nordrhein-Westfalen Gottesdienste nie untersagt worden seien. Im Unterschied zu anderen Ländern habe seine Regierung zur Kenntnis genommen, dass die Gemeinschaften selbst entsprechende Regeln erlassen hätten, erklärte Laschet. "Und auf dem Weg wollen wir weiter gehen."

In der Ende März erlassenen Corona-Verordnung des Landes heißt es: "Versammlungen zur Religionsausübung unterbleiben; Kirchen, Islam-Verbände und jüdische Verbände haben entsprechende Erklärungen abgegeben." Derzeit haben alle katholischen Bistümer und evangelischen Landeskirchen in NRW öffentliche Gottesdienste in ihren Kirchen ausgesetzt.

Welche Regeln nun gelten

Am Mittwoch hatte sich Bundeskanzlerin Angela Merkel ausdrücklich bei den Kirchen bedankt. Obwohl keine öffentlichen Gottesdienste stattfinden könnten, hätten sie Kreativität bewiesen und dafür gesorgt, dass die Menschen etwa durch Online-Gottesdienste ihre Religion weiter ausüben könnten. Merkel hatte sich zuvor mit den Ministerpräsidenten der Länder auf diese und weitere Maßnahmen zur Bekämpfung der Corona-Krise verständigt.

Schrittweise Öffnung der Schulen ab 4. Mai

Zudem gelte weiter die Abstandsregel von 1,5 Metern, so die Bundeskanzlerin weiter. In der Öffentlichkeit dürften sich die Menschen weiterhin nur alleine oder mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Menschen oder mit Angehörigen des eigenen Hausstandes aufhalten. Zudem empfahlen Bundeskanzlerin sowie die Länderchefs das Tragen von Alltagsmasken im öffentlichen Nahverkehr sowie beim Einkauf. Eine schrittweise Öffnung der Schulen solle es ab dem 4. Mai geben. Dabei hätten die Abschlussklassen den Vorrang.

Pflegeheime sowie Senioren- und Behinderteneinrichtungen sollten individuelle Konzepte entwickeln, um einer völligen sozialen Isolation der Heimbewohner entgegen zu wirken. Dabei solle externer Sachverstand hinzugezogen werden.

Großveranstaltungen sollen laut den Vereinbarungen mindestens bis zum 31. August untersagt sein. Am 30. April ist die nächste Konferenz von Bundesregierung und Länderchefs geplant. Mit Blick auf die Eindämmung der Pandemie sprach Merkel von einem "zerbrechlichen Zwischenerfolg". Es gebe "nicht viel Spielraum" für Lockerungen.


Antonius Hamers / © Nicole Cronauge (Katholisches Büro NRW)
Quelle:
KNA