ln Deutschland tragen ca. 40 Millionen Menschen eine Brille. Wer sich eine Brille kauft, weiß, was da finanziell auf ihn zukommt. Für gesetzlich Krankenversicherte sieht § 33 SGB V eine Versorgung mit Sehhilfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vor. Danach besteht Anspruch auf eine Sehhilfe nur, wenn die Sehschwäche auf beiden Augen so gravierend ist, dass der Betroffene selbst auf dem besser sehenden Auge mit Brille oder Kontaktlinsen nicht mehr als 30 Prozent von dem sieht, was ein Mensch mit normaler Sehkraft erkennt. Der Anspruch erstreckt sich übrigens auch für die o.g. Personenkreise nicht auf die Kosten des Brillengestells, sondern nur auf die Gläser. Einzelheiten zur Verordnungsfähigkeit von Sehhilfen regeln dann die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses. Brillengestell und Brillengläser müssen die meisten Menschen, die gesetzlich krankenversichert sind, aus eigener Tasche bezahlen.
Damit auch einkommensschwache und bedürftige Mitmenschen nicht auf gutes Sehen verzichten müssen, hat die Vinzenz-Konferenz im Erzbistum Paderborn und später die Vinzenz-Konferenz Bremen die Initiative "Durchblick behalten" gestartet. Die Vinzenz-Konferenzen im Erzbistum Paderborn gewähren mit Unterstützung der Vinzentinischen Stiftung (seit 2012) und dem Sonderfonds für armutsorientierte Projekte des Erzbischofs von Paderborn (seit 2015) in Einzelfällen Zuschüsse für Menschen mit geringem Einkommen. Der Kauf von über 400 Brillen konnte so schon ermöglicht werden.
(Quelle: Vinzenz-Gemeinschaft)
04.08.2020
Hilsbedürftige und sozial Schwache haben nicht die nötigen Mittel, um sich eine Brille zu leisten. Ohne Sehhilfe werden sie aber vom gesellschaftlichen Leben ausgeschlossen, kritisiert der Geschäftsführer der Vinzenz-Konferenzen in Paderborn.
Die Aktion der Caritas Paderborn unter dem Motto "Den Durchblick behalten" hat im vergangenen Jahr mehr als 280 Bedürftigen knapp 17.000 Euro Zuschüsse für Brillen gezahlt. Seit Beginn der Aktion seien 1.300 hilfsbedürftige Brillenträger mit insgesamt rund 106.000 Euro gefördert, wie die Caritas Paderborn am Dienstag mitteilte. "Bezieher von Sozialleistungen sollen sich eine Brille buchstäblich vom Munde absparen. Das ist utopisch", kritisierte der Geschäftsführer der Vinzenz-Konferenzen mit Sitz beim Diözesan-Caritasverband Paderborn, Matthias Krieg.
Brille wichtig für Teilhabe
Viele Menschen, die von Hartz IV lebten, eine Mini-Rente bekämen oder aus ihrer Heimat geflohen seien, könnten die Kosten nicht aufbringen, erklärte Krieg. "Eine Brille ist von grundlegender Bedeutung, damit ein Mensch ungefährdet am gesellschaftlichen Leben teilhaben kann", unterstrich er. Aktuell stehe zwar die Neufestlegung der Regelsätze für Grundsicherungsempfänger an, Bewegung in dieser Frage sei aber nicht zu erkennen. Der Staat komme seiner Verantwortung für die lebensnotwendige Unterstützung bedürftiger Menschen nicht nach. "Das wollen wir ändern", erklärte der Geschäftsführer der Vinzenz-Konferenzen.
Solidarische Hilfe in Gemeinden
Die Aktion wird von dem 1848 gegründeten Verband der Vinzenz-Konferenzen im Erzbistum Paderborn getragen. Die Mitglieder wollen den Angaben zufolge im Sinne des Heiligen Vinzenz von Paul und des Seligen Friedrich Ozanam den Auftrag der Kirche zur solidarischen Hilfe in den Gemeinden verwirklichen helfen. Im Erzbistum Paderborn gibt es 13 örtlichen Vinzenz-Konferenzen mit insgesamt rund 150 Mitgliedern. Bundesweit engagieren sich rund 5.000 Mitglieder in etwa 350 Vinzenz-Konferenzen für Menschen in Notlagen.
ln Deutschland tragen ca. 40 Millionen Menschen eine Brille. Wer sich eine Brille kauft, weiß, was da finanziell auf ihn zukommt. Für gesetzlich Krankenversicherte sieht § 33 SGB V eine Versorgung mit Sehhilfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vor. Danach besteht Anspruch auf eine Sehhilfe nur, wenn die Sehschwäche auf beiden Augen so gravierend ist, dass der Betroffene selbst auf dem besser sehenden Auge mit Brille oder Kontaktlinsen nicht mehr als 30 Prozent von dem sieht, was ein Mensch mit normaler Sehkraft erkennt. Der Anspruch erstreckt sich übrigens auch für die o.g. Personenkreise nicht auf die Kosten des Brillengestells, sondern nur auf die Gläser. Einzelheiten zur Verordnungsfähigkeit von Sehhilfen regeln dann die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses. Brillengestell und Brillengläser müssen die meisten Menschen, die gesetzlich krankenversichert sind, aus eigener Tasche bezahlen.
Damit auch einkommensschwache und bedürftige Mitmenschen nicht auf gutes Sehen verzichten müssen, hat die Vinzenz-Konferenz im Erzbistum Paderborn und später die Vinzenz-Konferenz Bremen die Initiative "Durchblick behalten" gestartet. Die Vinzenz-Konferenzen im Erzbistum Paderborn gewähren mit Unterstützung der Vinzentinischen Stiftung (seit 2012) und dem Sonderfonds für armutsorientierte Projekte des Erzbischofs von Paderborn (seit 2015) in Einzelfällen Zuschüsse für Menschen mit geringem Einkommen. Der Kauf von über 400 Brillen konnte so schon ermöglicht werden.
(Quelle: Vinzenz-Gemeinschaft)