Brillenaktion der Vinzenz-Konferenzen im Erzbistum Paderborn

 (DR)

ln Deutschland tragen ca. 40 Millionen Menschen eine Brille. Wer sich eine Brille kauft, weiß, was da finanziell auf ihn zukommt. Für gesetzlich Krankenversicherte sieht § 33 SGB V eine Versorgung mit Sehhilfen bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres vor. Danach besteht Anspruch auf eine Sehhilfe nur, wenn die Sehschwäche auf beiden Augen so gravierend ist, dass der Betroffene selbst auf dem besser sehenden Auge mit Brille oder Kontaktlinsen nicht mehr als 30 Prozent von dem sieht, was ein Mensch mit normaler Sehkraft erkennt. Der Anspruch erstreckt sich übrigens auch für die o.g. Personenkreise nicht auf die Kosten des Brillengestells, sondern nur auf die Gläser. Einzelheiten zur Verordnungsfähigkeit von Sehhilfen regeln dann die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses. Brillengestell und Brillengläser müssen die meisten Menschen, die gesetzlich krankenversichert sind, aus eigener Tasche bezahlen.

Damit auch einkommensschwache und bedürftige Mitmenschen nicht auf gutes Sehen verzichten müssen, hat die Vinzenz-Konferenz im Erzbistum Paderborn und später die Vinzenz-Konferenz Bremen die Initiative "Durchblick behalten" gestartet. Die Vinzenz-Konferenzen im Erzbistum Paderborn gewähren mit Unterstützung der Vinzentinischen Stiftung (seit 2012) und dem Sonderfonds für armutsorientierte Projekte des Erzbischofs von Paderborn (seit 2015) in Einzelfällen Zuschüsse für Menschen mit geringem Einkommen. Der Kauf von über 400 Brillen konnte so schon ermöglicht werden.

(Quelle: Vinzenz-Gemeinschaft)