Salesianer Peter Boekholt gestorben

Kirchenrechtler mit Blick auf die Pastoral

Der Salesianerpater und Kirchenrechtler Peter Boekholt ist tot. Er starb im Alter von 77 Jahren nach kurzer, schwerer Krankheit am Freitag in Tutzing, wie das Kloster Benediktbeuern am Wochenende mitteilte.

Symbolbild Trauer / © Antonova Ganna (shutterstock)

Von 1984 bis zur Schließung der Philosophisch-Theologischen Hochschule (PTH) Benediktbeuern im Jahr 2013 hatte er dort den Lehrstuhl für Kirchenrecht inne. Seine Lehr- und Forschungsschwerpunkte waren unter anderem das Sakramenten- und Eherecht; wobei dem Ordensmann die pastorale Auslegung des Kirchenrechts immer eine großes Anliegen gewesen sei, heißt es.

Der 1943 in Hommersum am Niederrhein geborene Boekholt trat 1964 der Ordensgemeinschaft der Salesianer Don Boscos bei. Nach seiner Tätigkeit als Assistent im Sankt Johannesstift in Essen studierte er von 1968 bis 1970 an der Katholischen Stiftungsfachhochschule (KSFH) München in Benediktbeuern Sozialpädagogik und Philosophie und später von 1971 bis 1975 Theologie an der PTH. Die Priesterweihe folgte 1975.

Spiritual für Spätberufene

Von 1976 bis 1979 absolvierte Boekholt ein Promotionsstudium in Kirchenrecht an der Päpstlichen Universität der Salesianer in Rom. Nach anschließender wissenschaftlicher Tätigkeit am Lehrstuhl für Kirchenrecht an der Theologischen Fakultät Trier (1979-1982) und einer Zeit als Jugendseelsorger in der Jugendbildungsstätte der Salesianer Don Boscos in Jünkerath war er ab 1982 Dozent für Kirchenrecht an der PTH Benediktbeuern, ab 1984 schließlich ordentlicher Professor für dieses Fach. Nach der Schließung der Hochschule 2013 wirkte der Pater noch einige Jahre als Spiritual im Spätberufenenseminar Sankt Matthias in Wolfratshausen-Waldram.

Wie es in der Mitteilung des Ordens heißt, begleitete der Pater viele junge Menschen auf ihrem Berufungsweg und ermutigte sie gerade auch in schwierigen Situationen durch sein Wort für ihren Weg. Als Salesianer Don Boscos habe dabei seine besondere Sorge und Aufmerksamkeit den benachteiligten Kindern, Jugendlichen und Familien gegolten, ob aus der Region oder darüber hinaus.


Quelle:
KNA