Fragen und Antworten zur Auszeit für Erzbischof Heße

Was bedeutet die Entscheidung des Papstes?

Papst Franziskus hat dem Hamburger Erzbischof Stefan Heße nach seinem Rücktrittsgesuch zunächst eine Auszeit gewährt. Das Schreiben gilt als erste Antwort des Papstes. Die wichtigsten Fragen und Antworten über diese Entscheidung. 

Autor/in:
Michael Althaus
Erzbischof Stefan Heße / © Lars Berg (KNA)
Erzbischof Stefan Heße / © Lars Berg ( KNA )

Was bedeutet die Entscheidung des Papstes?

Papst Franziskus hat zunächst nur die Schritte bestätigt, die Heße bereits selbst ergriffen hat: Der ehemalige Personalchef und Generalvikar im Erzbistum Köln hatte nach der Vorstellung des Kölner Missbrauchsgutachtens am 18. März dem Papst seinen Rücktritt als Erzbischof von Hamburg angeboten und seine Amtsgeschäfte sofort darauf niedergelegt. Papst Franziskus hat nun Zeit, in aller Ruhe über die Rücktrittsbitte zu entscheiden. Formal ist eine «Auszeit» für Bischöfe im Kirchenrecht nicht vorgesehen.

Wer ist jetzt Erzbischof von Hamburg?

Heße bleibt während der Auszeit Erzbischof von Hamburg, der Bischofssitz ist also nicht vakant. Der Erzbischof lässt lediglich die Ausübung seines Amtes auf unbestimmte Zeit ruhen. Das Verfahren zur Wahl eines Nachfolgers wird nicht in Gang gesetzt.

Wer leitet das Erzbistum während der Auszeit des Bischofs?

Generalvikar Ansgar Thim, Chef der Bistumsverwaltung, übernimmt kommissarisch die Bistumsleitung. Er kann aber keine Grundsatzentscheidungen treffen und keine Pfarrer ernennen. Liturgische Handlungen wie Firmungen, die einem Bischof vorbehalten sind, übernimmt Weihbischof Horst Eberlein.

Wann entscheidet Papst Franziskus über Heßes Rücktrittsangebot?

Dazu gibt es keine Frist. Der Papst kann schnell entscheiden, nur aufgrund des vorliegenden Rücktrittsgesuches. Er kann sich aber auch in der Bischofskongregation zusätzlich erkundigen. Wann und wie er entscheidet, ist allein seine Sache. Das gilt auch für die Frage, ob er selbst das Gespräch sucht mit dem Erzbischof. 

Hat es bereits ähnliche Fälle gegeben?

Dem wegen eines Finanzskandals in die Kritik geratenen Limburger Bischof Franz-Peter Tebartz-van Elst verordnete Papst Franziskus nach dessen Rücktrittsbitte im Oktober 2013 zunächst auch eine Auszeit.

Den Amtsverzicht nahm der Papst erst im März 2014 - fünf Monate später - an. Ein Rücktrittsangebot des wegen Nichtanzeige von Missbrauchsfällen verurteilten französischen Kardinals Philippe Barbarin hatte der Papst hingegen 2019 zunächst abgelehnt. Der Erzbischof von Lyon nahm sich daraufhin selbst eine Auszeit. Eine zweite Rücktrittsbitte des inzwischen freigesprochenen Barbarin nahm Papst Franziskus im Jahr 2020 an.

Was würde passieren, wenn der Amtsverzicht nicht angenommen würde?

Dann würde Erzbischof Heße weiter im Amt bleiben. Einen Anspruch auf Annahme des Amtsverzichts hat ein Bischof nicht. Das Erzbistum Hamburg schreibt dazu aber auf seiner Internetseite: "Wir gehen davon aus, dass Rom die Bitte des Erzbischofs respektiert."


Quelle:
KNA