Exkommunikation bedeutet in der katholischen Kirche den Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft. Den Betroffenen ist es verboten, irgendwelche Dienste in liturgischen Feiern zu übernehmen, Sakramente zu spenden oder zu empfangen sowie kirchliche Ämter oder Aufgaben auszuüben. Nach katholischer Lehre handelt es sich um eine Beugestrafe mit dem Ziel, den Betreffenden wieder in die kirchliche Gemeinschaft zurückzuführen.
Die Exkommunikation kann entweder durch einen Spruch verhängt werden oder in bestimmten, besonders schwerwiegenden Fällen durch eine Tat von selbst eintreten. Dazu zählen etwa eine Bischofsweihe ohne päpstlichen Auftrag, Abtreibung, Bestechung bei der Papstwahl, physische Gewalt gegen den Papst oder die Verletzung des Beichtgeheimnisses.
Die vollen Wirkungen dieser sogenannten Tatstrafe (excommunicatio latae sententiae) treten dann ein, wenn sie von einem Bischof oder vom Heiligen Stuhl festgestellt wird. Bestimmte Exkommunikationen können nur vom Heiligen Stuhl aufgehoben werden.
Spruchstrafen kann die zuständige kirchliche Autorität bei schwerwiegenden Straftaten nach eigenem Ermessen verhängen. Beugestrafen, besonders die Exkommunikation, dürfen laut dem Kirchenrecht "nur mit allergrößter Zurückhaltung und nur für schwerere Straftaten" verhängt werden.
(kna)
29.12.2020
Sollen Worten Taten folgen? Evangelische und katholische Theologinnen und Theologen rufen mit Blick auf den 500. Jahrestag am 3. Januar dazu auf, die Bannbulle von Papst Leo X. gegen Martin Luther außer Kraft zu setzen.
Den guten Worten im Jubiläumsjahr der Reformation 2017 müssten nun im Jahr 2021 verbindliche Taten folgen, erklärte der Altenberger Ökumenische Gesprächskreis am Dienstag in Altenberg bei Köln. Das würde einen wesentlichen Schritt zur offiziellen Versöhnung zwischen evangelischer und katholischer Kirche bedeuten, hieß es. Das Jahr 2021 sei nach 500 Jahren der richtige Zeitpunkt.
Exkommunikation gilt faktisch bis heute
Mit der Bannbulle von 1521 sei Luther mit all seinen Anhängern exkommuniziert worden, sagte der frühere Kölner Ökumenepfarrer Hans-Georg Link dem Evangelischen Pressedienst (epd). Das gelte faktisch bis heute. Ohne dass die Exkommunikationen und Antichrist-Verwerfungen aus dem Weg geräumt werden, sei eine engere Gemeinschaft zwischen evangelischer und katholischer Kirche nicht denkbar, erklärte Link.
Die verantwortlichen Leiter der betroffenen Kirchen in Rom, Genf, Limburg und München seien von dem Gesprächskreis angeschrieben und informiert worden.
Von Papst Leo X. exkommuniziert
Papst Leo X. (1475-1521) hatte Martin Luther (1483-1546) mit einer Bannandrohungsbulle vom 15. Juni 1520 zunächst zum Widerruf seiner Lehren aufgefordert, weil diese ketzerisch seien. Der Reformator sollte seine Lehren spätestens 60 Tage nach Veröffentlichung der Urkunde widerrufen.
Luther ließ die Frist verstreichen und verbrannte in einem symbolischen Akt am 10. Dezember 1520 in Wittenberg einen Abdruck der Bulle. Damit vollzog er demonstrativ den Bruch mit der römischen Kirche. Mit der Bannbulle vom 3. Januar 1521 exkommunizierte der Papst daraufhin Luther und seine Anhänger.
"Altenberger Erklärung"
Die ökumenischen Bemühungen und Gespräche zwischen Katholiken und Lutheranern seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil hätten dazu beigetragen, die damaligen Ereignisse in einem neuen Licht zu sehen, heißt es in der im Sommer veröffentlichten "Altenberger Erklärung" des ökumenischen Gesprächskreises.
Angesichts dieser hoffnungsvollen Entwicklungen ersuche der Altenberger Ökumenische Gesprächskreis Papst Franziskus, zu erklären, dass die Verurteilungen der Bannbulle von 1521 die heutigen Angehörigen evangelisch-lutherischer Kirchen nicht treffen. Zugleich solle der Lutherische Weltbund erklären, dass die Verwerfungen der Päpste als "Antichrist" durch Luther und evangelisch-lutherische Bekenntnisschriften das heutige Papsttum und seine Amtsinhaber nicht treffen.
Dem 1999 in Altenberg bei Köln gegründeten Altenberger Ökumenischen Gesprächskreis gehören nach eigenen Angaben rund 30 Theologinnen und Theologen an. Dazu zählen etliche emeritierte sowie aktive Hochschullehrer, darunter die Tübinger Professorin Johanna Rahner und die Direktorin des Ökumenischen Instituts an der Universität Münster, Dorothea Sattler. Der Kreis setzt sich mit aktuellen ökumenischen Themen auseinander und veröffentlicht Stellungnahmen.
Exkommunikation bedeutet in der katholischen Kirche den Ausschluss aus der kirchlichen Gemeinschaft. Den Betroffenen ist es verboten, irgendwelche Dienste in liturgischen Feiern zu übernehmen, Sakramente zu spenden oder zu empfangen sowie kirchliche Ämter oder Aufgaben auszuüben. Nach katholischer Lehre handelt es sich um eine Beugestrafe mit dem Ziel, den Betreffenden wieder in die kirchliche Gemeinschaft zurückzuführen.
Die Exkommunikation kann entweder durch einen Spruch verhängt werden oder in bestimmten, besonders schwerwiegenden Fällen durch eine Tat von selbst eintreten. Dazu zählen etwa eine Bischofsweihe ohne päpstlichen Auftrag, Abtreibung, Bestechung bei der Papstwahl, physische Gewalt gegen den Papst oder die Verletzung des Beichtgeheimnisses.
Die vollen Wirkungen dieser sogenannten Tatstrafe (excommunicatio latae sententiae) treten dann ein, wenn sie von einem Bischof oder vom Heiligen Stuhl festgestellt wird. Bestimmte Exkommunikationen können nur vom Heiligen Stuhl aufgehoben werden.
Spruchstrafen kann die zuständige kirchliche Autorität bei schwerwiegenden Straftaten nach eigenem Ermessen verhängen. Beugestrafen, besonders die Exkommunikation, dürfen laut dem Kirchenrecht "nur mit allergrößter Zurückhaltung und nur für schwerere Straftaten" verhängt werden.
(kna)