Theologe Thönissen zur Bannandrohungsbulle gegen Luther

"Ein Faktum kann man nicht aus der Welt schaffen"

"Gedenke deiner Schmähungen...“ - Mit diesen Worten beginnt ein Dokument, das Martin Luther auffordert, seine 95 Thesen zu widerrufen. Ansonsten drohe ihm der Kirchenbann. Diskutiert wird aktuell, diese Bulle 500 Jahre danach zurückzurufen.

Martin-Luther-Denkmal / © Rainer Fuhrmann (dpa)
Martin-Luther-Denkmal / © Rainer Fuhrmann ( dpa )

DOMRADIO.DE: Was ist denn so eine Bannandrohungsbulle?

Prof. Wolfgang Thönissen (Leiter des Johann-Adam-Möhler-Instituts für Ökumenik in Paderborn): Das ist ein rechtliches Urteil, das durch den Papst vollzogen wird. Hiermit wird also über jemanden ein Urteil gefällt, in dessen Mitte die Verurteilung seiner von ihm behaupteten theologischen Sätze steht. Am Ende wird das Urteil gefällt, dass derjenige, der hier verurteilt werden soll, wenn er diese Sätze nicht aufhebt, aus der Gemeinschaft der Kirche ausgeschlossen wird. Er wird exkommuniziert. Das Ganze wird in Form einer Bulle, also einer rechtsfähigen Schrift des Papstes, festgehalten und dann an die ganze Kirche verteilt, sodass dieses Urteil auch vollzogen werden kann.

DOMRADIO.DE: Das heißt, jeder weiß dann auch, in dem Fall jetzt Martin Luther, der gehört nicht mehr zu uns.

Thönissen: So ist es. Das heißt also, das Ziel ist, den so Verurteilten aus dem Gedächtnis und aus der Gemeinschaft der Kirche auszuschließen. Und zwar mit der Besonderheit, die es hier im Fall Martin Luthers gegeben hatte, nämlich dass auch seine Gefolgsleute, seine Anhänger ebenfalls unter den Bann gestellt worden sind. Und das auf alle Zeiten. Das ist sozusagen im Kurzen der Inhalt der Bannandrohungsbulle.

Die wurde ja dann ein halbes Jahr später, am 3. Januar, durch eine Bannbulle vollzogen, in der dann das Urteil für rechtskräftig erklärt worden ist. Das Ganze wurde dann noch einmal auf dem Wormser Reichstag im April 1521 durch das sogenannte Wormser Edikt festgeschrieben.

Das heißt, auf die kirchliche Exkommunikation folgt dann auch noch die staatliche Ächtung. Deswegen haben wir auch das Wort Acht und Bann, und das hieß eben, Luther durfte auch keine Rechtsgeschäfte im zivilen Leben mehr führen. Das ist die Konsequenz eines solchen Urteils.

DOMRADIO.DE: Da ging es natürlich um die 95 Thesen von Martin Luther. Die sollte er innerhalb von 60 Tagen zurücknehmen. Woran genau hatte man in Rom denn Anstoß genommen?

Thönissen: Ja, nun muss man zunächst einmal sagen, dass die 95 Thesen der Anfang waren. Luther hatte aber 1519/1520, also bis zur Bannadrohungsbulle schon eine ganze Reihe von wichtigen Schriften veröffentlicht, indem er seine Thesen sozusagen auf das Leben der Kirche, auf das Sakramentenverständnis, auf das Kirchenverständnis und so weiter ausgedehnt hatte. Damit erweiterte sich natürlich auch der Horizont der Fragestellungen.

Wenn wir heute, das müssen wir ehrlicherweise sagen, auf die 95 Thesen zurückblicken, dann fällt es selbst Theologen wie mir schwer zu erkennen, worin eigentlich das Häretische liegt. So einfach ist das gar nicht. Dass es als "häretisch" verstanden worden ist, ist erst die Konsequenz einer langen Geschichte der Trennung, die am Ende erst nach Jahrhunderten klarmachte, worum es eigentlich ging.

Am Anfang war das nicht so klar. Johannes Eck, der wichtigste Gegner von Martin Luther hatte sofort gemerkt, dass es hier gegen die Autorität des Papstes ging. Das war einer, aber wirklich nur einer der Punkte. Auf den konzentrierte man sich von Anfang an, sodass man sagen konnte: Luther will die Autorität des Papstes schmälern oder abschaffen. Und deswegen konnte auch dieser Prozess gegen Luther so schnell zu einem Erfolg geführt werden. Denn darin konnte man auch die Gefolgsleute des Papstes schnell hinter sich bringen.

DOMRADIO.DE: Luther nahm seine Thesen bekanntermaßen nicht zurück, sondern verteidigte in einem Schreiben an Papst Leo X. die Freiheit des Wortes Gottes. Was waren die Konsequenzen denn daraus?

Thönissen: Sich auf sein Gewissen zu berufen, das war ja nichts Neues. Luther hat das getan, was Theologen im Mittelalter immer wieder gemacht haben. Das war auch nicht der springende Punkt gewesen, sondern was man darin äußerte, dass man die Autorität des Papstes oder auch des Kaisers nicht mehr wahrnehmen wollte, sind die politischen Konsequenzen, die daraus folgten. Die haben dann letztlich zu diesen harten Urteilen geführt.

Die theologischen Fragen verschwanden dann weitestgehend in den Hintergrund. Da hat sich dann Luther später auch sehr dezidiert zu einzelnen Fragen geäußert, von denen wir heute wissen, dass sie durchaus zu einem Konsens zwischen den Anhängern Luthers und der katholischen Kirche führen.

DOMRADIO.DE: Genau, das ist das Stichwort: Ökumene. Heute blicken Theologen mit anderen Augen sowohl auf Martin Luther als auch auf die Bannandrohungsbulle. Die Tübinger Dogmatikerinn Johanna Rahner forderte vergangene Woche die Aufhebung der Bulle als ein wichtiges ökumenisches Zeichen. Dadurch könne die katholische Kirche ihre heutige Wertschätzung der Protestanten ausdrücken…

Thönissen: Nun, mit den Fakten der Vergangenheit ist das immer eine ganz, ganz schwierige Sache. Ein Faktum kann man nicht aus der Welt schaffen. Die Bannandrohungsbulle ist geschrieben worden.

Man muss ja auch beachten: Ist das, was da drinsteht, in allen Punkten falsch? Diese Frage können wir nicht mit einem klaren Ja beantworten. Wir wissen nicht genau, weil wir es noch nicht hundertprozentig geprüft haben, ob alles, was von Luthers Sätzen verworfen worden ist, wirklich falsch war. Das heißt, wir können uns heute kein Urteil anmaßen und sagen, die Bulle von damals war falsch.

Dann würden wir genau das Gegenteil von dem machen, was damals geschehen ist. Und das wäre auch nicht richtig, weil alles in der Schwebe bliebe. So müssen wir sagen, ja, es ist geschehen, aber, und jetzt kommt das Entscheidende: Heute bedauern wir das, was damals geschehen ist. Wir blicken mit anderen Augen auf die Geschichte, und wir können inzwischen feststellen, Luther ist ja gar nicht aus dem Gedächtnis der Kirche verschwunden. Lieder von ihm sind im katholischen Gotteslob erhalten geblieben. Wir kennen seine Gebete, wir kennen seine Übersetzung des Neuen Testaments.

Das heißt, Luther ist im Gedächtnis der Kirche entgegen der Bulle erhalten geblieben. Und das entscheidende Faktum ist, die katholische Kirche hat im Zweiten Vatikanum die Exkommunikation, also den Ausschluss der Anhänger Luthers, nicht mehr neu bestätigt, sondern aufgehoben. Mehr oder weniger dadurch, dass sie gesagt hat: Wer getauft ist, gehört zur Kirche Jesu Christi. Und darin sind alle Anhänger Luthers eingeschlossen. Faktisch ist der Bann also aufgehoben worden. Auch wenn es formal nicht gesagt wurde.


Quelle:
DR
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