Der Vatikan hat gegenseitigen Abendmahls-Einladungen von Katholiken und Protestanten eine theologisch begründete Absage erteilt. Die Unterschiede im Eucharistie- und Amtsverständnis seien "noch so gewichtig", dass sie eine Teilnahme katholischer und evangelischer Christen an der Feier der jeweils anderen Konfession derzeit ausschlössen. Auch für eine "individuelle Gewissensentscheidung" gebe es keine Grundlage, heißt es in einem Schreiben der Glaubenskongregation an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, das der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt. Dem Schreiben beigefügt ist ein theologischer Anhang.
Die oberste katholische Glaubensbehörde äußert damit Einwände gegen ein gemeinsames Votum des Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologen (ÖAK) zur wechselseitigen Teilnahme an Abendmahl und Eucharistie. Deren Text vom vergangenen September, den auch Bätzing mitverantwortete, sollte zur Überwindung einer langjährigen Blockade beitragen. Bätzing hatte unlängst angekündigt, dieses Modell werde auch beim Ökumenischen Kirchentag (ÖKT) in Frankfurt im kommenden Jahr Anwendung finden.
Nach Auffassung der Glaubenskongregation, deren Schreiben auf den 18. September datiert und von Kardinal Luis Ladaria Ferrer als Präfekt sowie Kurienerzbischof Giacomo Morandi als Sekretär unterzeichnet ist, sind einige Fragen des "katholischen Grundverständnisses von Kirche, Eucharistie und Weiheamt" in dem Dokument "nicht ausreichend geklärt". Eine Öffnung für eine eucharistische Mahlgemeinschaft mit der Evangelischen Kirche in Deutschland würde zum derzeitigen Stand "notwendigerweise neue Gräben im ökumenischen Dialog mit den Orthodoxen Kirchen" über Deutschlands Grenzen hinaus aufwerfen.
(20.09.2020/kna)
22.09.2020
Kurienkardinal Kurt Koch hat die Absage des Vatikan an eine gegenseitige Abendmahlseinladung von Katholiken und Protestanten in Deutschland verteidigt. Er betonte zudem, dass der Brief der Glaubenskongregation mit dem Ökumenerat abgesprochen war.
Der Brief der Glaubenskongregation an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz Georg Bätzing sei eine "ernste sachliche Auseinandersetzung", so Koch im Interview der "Herder-Korrespondenz". Er selbst habe Bätzing schon kurz nach Erscheinen des kritisierten Textes "Gemeinsam am Tisch des Herrn" des Ökumenischen Arbeitskreises (ÖAK) seine Bedenken vorgetragen. Die Kritik "scheint ihn nicht überzeugt zu haben".
"Allgemeine gegenseitige Einladung nicht zu verantworten"
Auch mit anderen deutschen Bischöfen habe er in den vergangenen Monaten gesprochen, so Koch weiter. Dennoch hatte Bätzing angekündigt, beim Ökumenischen Kirchentag 2021 in Frankfurt solle es gegenseitige Einladungen zu evangelischem Abendmahl und katholischer Eucharistiefeier geben.
Daher habe sich "die Glaubenskongregation verpflichtet gewusst, noch vor der Herbstvollversammlung der deutschen Bischöfe ihre Sicht mitzuteilen, dass eine solche allgemeine gegenseitige Einladung nicht zu verantworten ist".
Brief mit dem Ökumenerat abgesprochen
Der Brief der Glaubenskongregation sei mit dem Ökumenerat besprochen, so der Schweizer Kardinal Koch, der den Päpstlichen Rat für die Einheit der Christen leitet. Der ÖAK-Text stelle ökumenisch strittige Fragen als gelöst oder zumindest nicht mehr kirchentrennend dar, was aber nicht zutreffe.
Zudem gehe es um gesamtkirchliche Fragen, die in einem einzelnen Land nicht allein gelöst werden könnten. Auch dürften katholische und evangelische Kirche in Deutschland bei ihren Gesprächen nicht die orthodoxen und orientalischen Kirchen außer Acht lassen.
Der Vatikan hat gegenseitigen Abendmahls-Einladungen von Katholiken und Protestanten eine theologisch begründete Absage erteilt. Die Unterschiede im Eucharistie- und Amtsverständnis seien "noch so gewichtig", dass sie eine Teilnahme katholischer und evangelischer Christen an der Feier der jeweils anderen Konfession derzeit ausschlössen. Auch für eine "individuelle Gewissensentscheidung" gebe es keine Grundlage, heißt es in einem Schreiben der Glaubenskongregation an den Vorsitzenden der Deutschen Bischofskonferenz, Bischof Georg Bätzing, das der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) vorliegt. Dem Schreiben beigefügt ist ein theologischer Anhang.
Die oberste katholische Glaubensbehörde äußert damit Einwände gegen ein gemeinsames Votum des Ökumenischen Arbeitskreises evangelischer und katholischer Theologen (ÖAK) zur wechselseitigen Teilnahme an Abendmahl und Eucharistie. Deren Text vom vergangenen September, den auch Bätzing mitverantwortete, sollte zur Überwindung einer langjährigen Blockade beitragen. Bätzing hatte unlängst angekündigt, dieses Modell werde auch beim Ökumenischen Kirchentag (ÖKT) in Frankfurt im kommenden Jahr Anwendung finden.
Nach Auffassung der Glaubenskongregation, deren Schreiben auf den 18. September datiert und von Kardinal Luis Ladaria Ferrer als Präfekt sowie Kurienerzbischof Giacomo Morandi als Sekretär unterzeichnet ist, sind einige Fragen des "katholischen Grundverständnisses von Kirche, Eucharistie und Weiheamt" in dem Dokument "nicht ausreichend geklärt". Eine Öffnung für eine eucharistische Mahlgemeinschaft mit der Evangelischen Kirche in Deutschland würde zum derzeitigen Stand "notwendigerweise neue Gräben im ökumenischen Dialog mit den Orthodoxen Kirchen" über Deutschlands Grenzen hinaus aufwerfen.
(20.09.2020/kna)