Zentralafrikanische Republik

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Die Zentralafrikanische Republik gehört zu den ärmsten Ländern der Welt und verfügt über so gut wie keine Infrastruktur. Der Lebensstandard der Bevölkerung ist äußerst niedrig, die Versorgungslage sehr schlecht. Das Land ist fast ausnahmslos auf internationale Hilfe angewiesen. Der momentan herrschende Ausnahmezustand ist für die Zivilbevölkerung eine zusätzliche Hypothek. Trotz der Wahlen im Dezember 2020 kommt das Land nicht zur Ruhe, zumal das Ergebnis von den Oppositionsparteien nicht anerkannt wird. Immer wieder werden bewaffnete Auseinandersetzungen gemeldet; massive Fluchtbewegungen sind die Folge.

Wichtige Zufahrtsstraßen für den Warennachschub, zum Beispiel von Kamerun nach Bangui, werden durch Rebellen blockiert. Auch in der Hauptstadt Bangui können jederzeit Kämpfe ausbrechen, heißt es aus dem Auswärtigen Amt. Die Lage ist unübersichtlich und angespannt. Der nationale Luftraum wurde für Nichtregierungsorganisationen und für ausländische Regierungsflugzeuge gesperrt. Es muss jederzeit damit gerechnet werden, dass auch die kommerziellen Linienflüge vom internationalen Flughafen Bangui M’Poko bei einem Wiederaufflammen der Kämpfe in der Hauptstadt kurzfristig eingestellt werden. Durch den verhängten Ausnahmezustand sind Bürgerrechte weitgehend außer Kraft gesetzt. Es kommt verstärkt zu Verhaftungen durch das Militär, bei denen keinerlei Rechtsmittel zugelassen sind.

Darüber hinaus sind Terroranschläge an der Tagesordnung. Die Zahl von bewaffneten Auseinandersetzungen zwischen unterschiedlichen Gegnern nimmt zu, auch in der Hauptstadtregion und entlang der wichtigen Straßenverbindungen in die Nachbarstaaten Tschad, Sudan, Niger und den Kongo. Dabei kommt es auch zu Übergriffen auf internationale (Hilfs-)Organisationen. Das Khartoum-Abkommen, an dem 58 Staaten Europas und Afrikas beteiligt sind und das "irregulärer Migration", Menschenhandel und der Schleusung von Flüchtlingen und Migranten vorbeugen  und Schutzsuchende vor der Überfahrt nach Europa abhalten wollte, wird kaum noch eingehalten. (DR/24.03.2021)