Das ändert sich 2009 im Gesundheitswesen

Gesundheitsfonds, höhere Beiträge, mehr Geld für Ärzte und

Das Jahr 2009 bringt einige Änderungen im Gesundheitswesen, die einschneidendste ist der Gesundheitsfonds. Die Bürger müssen höhere Beiträge zur Krankenversicherung zahlen. Die privaten Krankenversicherungen müssen den Basistarif einführen, und auch für Privatversicherte gilt ab Januar eine Versicherungspflicht.

 (DR)

- Der Gesundheitsfonds kommt. Die Krankenkassenbeiträge werden zentral verwaltet und über einen komplizierten Verteilungsschlüssel wieder an die einzelnen Kassen ausgezahlt. Dabei wird über den reformierten Risikostrukturausgleich ein Ausgleich geschaffen für die unterschiedlichen Ausgangsbedingungen im Wettbewerb. Versorgerkassen, die viele Ältere und Kranke versichern, erhalten mehr Geld als Kassen, die vor allem junge und gesunde Mitglieder haben. In den Fonds fließen neben den Beiträgen 2009 auch vier Milliarden Euro aus Steuermitteln.

- Alle gesetzlich Versicherten zahlen einen Einheitsbeitrag von
15,5 Prozent ihres Bruttoeinkommens. Für neun von zehn ist das mehr als 2008. Der durchschnittliche Beitragssatz betrug Ende 2008 14,9 Prozent.

- Die niedergelassenen Ärzte erhalten insgesamt 2,75 Milliarden Euro mehr Honorar. Jeder einzelne Arzt rechnet seine Gebührensätze in Euro ab. Bisher gab es Punkte, deren Wert in Euro erst am Ende eines Quartals klar war.

- Die Krankenhäuser erhalten nach Angaben des Bundesgesundheitsministeriums rund 3,5 Milliarden Euro mehr, um die Personalkostensteigerungen zur Hälfte abdecken und rund 20.000 zusätzliche Pflegekräfte einstellen zu können. Die Krankenhäuser bestreiten, dass das Geld in vollem Umfang bei ihnen ankommt, und rechnen mit weiteren Defiziten.

- Einige Leistungen der Krankenkassen werden verbessert: Eltern mit schwer kranken Kindern haben einen Rechtsanspruch auf sozialmedizinische Nachsorge, wenn die Kinder aus der Klinik oder der Reha entlassen werden. Er gilt bis zum 14. Lebensjahr. Bisher war die Bezahlung der Nachsorge eine Kann-Regelung und galt nur bis zum 12.
Lebensjahr des Kindes.

- Künftig wird eine Früherkennungsuntersuchung auf Hörstörungen bei Neugeborenen von den Kassen bezahlt. Um mehr Kinder vor Vernachlässigung oder Misshandlungen zu schützen, sollen Eltern verstärkt auf die Termine für Vorsorgeuntersuchungen aufmerksam gemacht und eingeladen werden.

- Auch für alle Bürger, die einer privaten Krankenversicherung zuzuordnen sind, gilt ab dem 1. Januar die für gesetzlich Versicherte bereits 2007 eingeführte Versicherungspflicht.

- Die privaten Versicherungen müssen ab Januar einen Basistarif anbieten, der mindestens die Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung umfasst und dürfen keinen Versicherungswilligen mehr ablehnen. Wer bereits privat versichert ist, kann ein halbes Jahr lang in den Basistarif seiner oder einer anderen Versicherung wechseln, wenn ihm seine bisherige Versicherung zu teuer geworden ist. Alle Neukunden können unbegrenzt wechseln. Das bei einer Versicherung fürs Alter angesparte Geld kann ganz oder teilweise mitgenommen werden. Das war bisher nicht möglich, wodurch Wechsel in höherem Alter praktisch unmöglich wurden.

- Alle Pflegekassen sind ab Januar verpflichtet, Pflegeberatung anzubieten. Die Versicherten haben ein Recht darauf, dass der Berater nach Hause kommt. Die Berater können allein für eine Pflegekasse oder in einem Pflegestützpunkt arbeiten.

- Pflegeheime werden künftig mit Schulnoten bewertet.
Entsprechende Prüfberichte müssen in verständlicher Form veröffentlicht und die Noten gut sichtbar im Heim ausgehängt werden. Bis Ende 2010 müssen alle Heime einmal geprüft sein, ab 2011 erfolgt dann eine jährliche Kontrolle.