EU einigt sich auf Gleichstellung von Leiharbeitern und Arbeitszeitbegrenzung

Gleiches Geld für gleiche Arbeit?

Die EU-Arbeits- und Sozialminister haben sich in der Nacht zum Dienstag auf neue Regeln für die Höchstarbeitszeit geeinigt. Sie beschlossen in Luxemburg zugleich Regeln für die Gleichstellung von Leiharbeitern. Die Richtlinie mache den seit 2004 in Deutschland geltenden Grundsatz "Gleiches Geld für gleiche Arbeit" europaweit zum Maßstab, so Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD). Ärzte kritisierten die Vereinbarungen zur Arbeitszeit und die Katholische Arbeiterbewegung (KAB) bemängelte, dass mit der Vereinbarung nur der unzureichende Status Quo festgeschrieben werde.

 (DR)

Laut dem Kompromiss soll die Höchstarbeitszeit in der EU auf 48 Stunden festgelegt werden. Davon sind Ausnahmen möglich, wenn die betroffenen Arbeitnehmer einverstanden sind. Dann soll die Höchstarbeitszeit bis zu 60 Stunden betragen können. Noch höhere Arbeitszeiten sind aber möglich, wenn die Tarifpartner zustimmen.

Inaktive Zeiten während Bereitschaftsdiensten sollen nur dann als Arbeitszeit gewertet werden, wenn dies nationale Gesetze oder tarifvertragliche Regelungen vorschreiben. Wenn die Bereitschaftsdienste als Arbeitszeit gewertet werden, ist die wöchentliche Höchstarbeitszeit auf 65 Stunden festgelegt.

Kritik der Ärzte
Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund reagierte mit scharfer Kritik auf den Beschluss der Arbeitsminister. Er «pervertiert den Leitgedanken des Gesundheitsschutzes für Arbeitnehmer, der der Arbeitszeitrichtlinie zu Grunde liegt», sagte der Sprecher des Marburger Bundes, Athanasios Drougias, dem epd. Es sei zu befürchten, dass einzelne Kliniken sich darin bestärkt sähen, mit ihren Ärzten rechtswidrige Verträge zu überlangen Bereitschaftsdiensten zu vereinbaren, wie dies heute schon geschehe.

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft sah sich hingegen durch die EU-Arbeitsminister bestätigt, die Aufteilung von Bereitschaftsdiensten in Ruhe- und Arbeitszeiten zu ermöglichen. Allerdings komme die Korrektur für Deutschland zu spät. Hier seien bereits gesetzliche und tarifliche Realitäten geschaffen worden, welche die Ausgaben der Krankenhäuser in die Höhe getrieben hätten, erklärte Hauptgeschäftsführer Georg Baum.

Gleichstellung von Leiharbeitern
Leiharbeiter sollen laut Eu-Kompromiss im Grundsatz vom ersten Arbeitstag an mit anderen Beschäftigten gleichgestellt werden, etwa was die Bezahlung, Mitbestimmungsrechte und Urlaubsansprüche betrifft. Ausnahmen sind auch hier nur dann möglich, wenn die Sozialpartner das billigen. Beide Vorschläge müssen jetzt vom Europaparlament geprüft werden. Die Vorschläge waren seit Jahren umstritten. Bei der Arbeitszeitrichtlinie gelang die Kompromisssuche erst im siebten Anlauf.

Zahlreiche EU-Staaten äußerten die Hoffnung, die EU-Richtlinie könne während der Beratungen mit dem Europaparlament noch im Sinne der Arbeitnehmer verbessert werden. Spanien, Griechenland, Ungarn, Belgien und Zypern äußerten sich kritisch. Auch Luxemburg und Portugal zeigten sich unzufrieden. Italien sprach von einem bescheidenen Kompromiss. Malta warnte vor mangelnder Rechtssicherheit.

Die Neuregelung ist eine Folge von Urteilen des Europäischen Gerichtshofs (EuGH). Unter Bezug auf das geltende EU-Recht hatte das Luxemburger Gericht 2004 entschieden, dass Bereitschaftsdienste von Ärzten in Krankenhäusern als Arbeitszeit anerkannt werden müssen. Nach Angaben der EU-Kommission verstoßen die allermeisten EU-Staaten gegen die derzeit geltende Arbeitszeitrichtlinie aus dem Jahr 1993.