Das teilte das Bistum am Freitag mit. Es gehe um einen Ordenspriester, der seit Februar 2026 in einer Kirchengemeinde im Münsterland eingesetzt war.
Keine Betroffenen im Zusammenhang mit priesterlichen Tätigkeit
"Damit sind dem Priester alle priesterlichen und seelsorglichen Tätigkeiten im Bistum Münster verboten", hieß es weiter in der Mitteilung. Das Bistum habe eine kirchenrechtliche Voruntersuchung eingeleitet und – wie kirchenrechtlich vorgegeben – den Generaloberen des Ordens informiert. "Nach bisherigen Erkenntnissen gibt es keine Betroffenen im Zusammenhang mit der priesterlichen Tätigkeit."