Caritas-Präsidentin Eva Welskop-Deffaa hat die Einführung der jüngsten Rentenreformen der Bundesregierung nur teilweise begrüßt und eine umfassendere Reformdebatte angemahnt.
Die Grundidee der Mütterrente, den generativen Beitrag von Eltern über höhere Leistungen anzuerkennen, sei richtig, sagte sie der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA). Zugleich wies Welskop-Deffaa darauf hin, dass eine höhere Mütterrente zu geringerem Wohngeld führen könne, da die Wohngeldstellen die Rente einschließlich der erhöhten Mütterrente bei der Berechnung als Einkommen berücksichtigten.
Mit Blick auf weitere Reformen mahnte die Caritas deshalb einheitliche Regeln für das Zusammenspiel verschiedener beitrags- und steuerfinanzierter Sozialleistungen an. Anrechnungs- und Wechselwirkungen müssten für Bürgerinnen und Bürger nachvollziehbar gestaltet werden.
Am Montag hatte die Deutsche Rentenversicherung mitgeteilt, dass die sogenannte Mütterrente III zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Die Auszahlung mit entsprechenden Nachzahlungen werde aber aufgrund technischer und organisatorischer Herausforderungen bei der Berechnung von bis zu zehn Millionen Rentenkonten voraussichtlich erst 2028 beginnen.
36 Monate Erziehungszeit anerkannt
Die im Dezember 2025 vom Bundestag verabschiedete Mütterrente III gleicht die Anerkennung von Kindererziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder an die für Kinder ab 1992 an. Konkret bedeutet dies: Für jedes vor 1992 geborene Kind werden künftig 36 Monate Kindererziehungszeit anerkannt, statt bisher 30 Monate. Dies entspricht einem halben Rentenpunkt pro Kind, aktuell etwa 20,40 Euro monatlich, der sich mit künftigen Rentenanpassungen erhöhen kann.
Die Mütterrente III gilt nicht nur für Mütter, sondern auch für Väter, Adoptiv- und Pflegeeltern, sofern die Kindererziehungszeiten im Rentenkonto erfasst sind. Ein gesonderter Antrag auf Bezug der Rente, die aus Steuermitteln finanziert wird, ist meist nicht erforderlich.