Darf die Kirche homosexuelle Paare segnen oder nicht? Während viele Katholiken in Deutschland schon seit Jahren eine Öffnung und eine Änderung der kirchlichen Sexualmoral fordern, gehen die Uhren im Vatikan anders. Gerade mit Blick auf völlig andere Sichtweisen in der Weltkirche werden Bestrebungen aus Deutschland gebremst. Doch auch Rom bewegt sich.
2019: Nach der Veröffentlichung der MHG-Studie "Sexueller Missbrauch an Minderjährigen durch katholische Priester, Diakone und männliche Ordensangehörige im Bereich der Deutschen Bischofskonferenz" starten die Deutsche Bischofskonferenz (DBK) und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) den Reformprozess "Synodaler Weg" der Kirche in Deutschland. "Im Mittelpunkt steht die Frage nach Gott und dem Weg, den er heute mit den Menschen gehen will", beschreiben die Verantwortlichen ihre Aufgabe. Mit dazu gehört als Thema eines der vier Synodalforen die kirchliche Sexualmoral, die "immer weniger Zuspruch und Akzeptanz" finde.
September 2022: Die Synodalversammlung beschließt den Handlungstext "Lehramtliche Neubewertung von Homosexualität", mit dem sie dem Papst empfiehlt, eine lehramtliche Präzisierung und Neubewertung der Homosexualität vorzunehmen.
März 2023: Die Synodalversammlung verabschiedet den Handlungstext "Segensfeiern für Paare, die sich lieben". Darin empfiehlt sie die Entwicklung von "angemessenen liturgischen Segensfeiern" für "alle Paare, die sich lieben" (Wiederverheiratete, gleichgeschlechtliche Paare und Paare nach ziviler Eheschließung).
Mai 2023: Die Arbeitsgemeinschaft für katholische Familienbildung in Bonn veröffentlicht eine "Arbeitshilfe - Die Feier des Segens für Paare". In ihr gibt sie inoffizielle Anleitungen für komplette Segensfeiern - mit Schriftlesungen, feierlichen Gebeten, Fürbitten und so weiter.
Dezember 2023: Die Erklärung "Fiducia Supplicans" der vatikanischen Glaubensbehörde erlaubt erstmals in der katholischen Kirche Segnungen für gleichgeschlechtliche oder zivil wiederverheiratete Paare - allerdings nur im außerliturgischen Rahmen. Der Segen soll demnach nur wenige Sekunden dauern und nicht den Eindruck einer kirchlichen Eheschließung erwecken.
April 2025: Die Gemeinsame Konferenz von DBK und ZdK veröffentlicht die Handreichung "Segen gibt der Liebe Kraft - Segnungen für Paare, die sich lieben". Sie sieht Segensfeiern für Paare vor, die keine kirchlich-sakramentale Ehe eingehen können oder wollen - darunter geschiedene und wiederverheiratete, gleichgeschlechtlich liebende oder konfessionsverbindende Paare. In dem Papier wird betont: "Es sind für die Segnungen keine approbierten liturgischen Feiern und Gebete vorgesehen." Und weiter: "Die Segnungen sollen so gestaltet sein, dass es zu keiner Verwechslung mit der gottesdienstlichen Feier des Ehesakraments kommt."
September 2025: Papst Leo XIV. lehnt in einem Interview die in Deutschland und anderen Ländern Europas eingeführte feierliche Segnung homosexueller Paare ab. Er sagt, die in manchen Ländern eingeführten kirchlichen Segensfeiern verstießen "eindeutig gegen das von Papst Franziskus genehmigte Dokument 'Fiducia Supplicans'".
September 2025: Die katholischen Bischöfe in Deutschland wollen an ihrem Kurs im Umgang mit homosexuellen Paaren festhalten. Sie betonen, die Handreichung sei in enger Abstimmung mit der vatikanischen Glaubensbehörde erarbeitet worden.
April 2026: Der Münchner Kardinal Reinhard Marx empfiehlt in einem Schreiben an die Seelsorgenden seines Erzbistums die Handreichung "Segen gibt der Liebe Kraft" als Grundlage des pastoralen Handelns.
23. April 2026: Der Papst erklärt, der Vatikan habe den deutschen Bischöfen bereits klargemacht, "dass wir förmlichen Segnungen von gleichgeschlechtlichen Paaren nicht zustimmen". Auf dem Rückflug von seiner Afrika-Reise betonte er zugleich, die Kirche segne alle Menschen. Die Erklärung "Fiducia Supplicans" stellte er nicht in Frage.