Kardinal Marx erlaubt die Segnung gleichgeschlechtlicher Paare

Handreichung wird umgesetzt

Im Erzbistum München und Freising sind Segnungsfeiern für homosexuelle Paare künftig offiziell erlaubt. Das hat Kardinal Reinhard Marx den Pfarrern und Seelsorgerinnen in einem aktuellen Schreiben mitgeteilt.

Kardinal Reinhard Marx predigt / © Julia Steinbrecht (KNA)
Kardinal Reinhard Marx predigt / © Julia Steinbrecht ( KNA )

Der Münchner Kardinal Reinhard Marx erlaubt die Segnung von homosexuellen Paaren. Marx habe in einem aktuellen Schreiben den Seelsorgerinnen und Seelsorgern im Erzbistum München und Freising eine entsprechende Handreichung der Deutschen Bischofskonferenz (DBK) und des Zentralkomitees der Katholiken (ZdK) "als Grundlage ihres pastoralen Handelns empfohlen", bestätigte das Ordinariat am Dienstag auf Anfrage des Evangelischen Pressediensts (epd).

Die Handreichung mit dem Titel "Segen gibt der Liebe Kraft" war Anfang April 2025 beschlossen worden. Sie ermöglicht Segensfeiern für geschiedene, wiederverheiratete oder queere Paare. 

Symbolbild Homosexuelles Paar in einer Kirche / © Paolo Galosi/Romano Siciliani (KNA)
Symbolbild Homosexuelles Paar in einer Kirche / © Paolo Galosi/Romano Siciliani ( KNA )

Die Mitglieder der Gemeinsamen Konferenz von Bischofskonferenz und Zentralkomitee beriefen sich in ihrem Beschluss auf eine Erklärung von Papst Franziskus vom Dezember 2023, in der "Abstand genommen wird vom bisherigen kategorischen Nein zu Segnungen von Paaren, für die eine kirchlich sakramentale Ehe nicht möglich ist". Die Kirche bringe deshalb Paaren, die sich liebten, "Anerkennung entgegen und bietet ihnen Begleitung an", heißt es in der Handreichung.

Segensfeiern für queere Paare wurden im Erzbistum München und Freising schon bisher toleriert. Zudem wurde "das seelsorgliche und pastorale Angebot für queere Menschen" seit Ende 2024 durch 16 Ansprechpartner ausgeweitet, heißt es auf der Homepage der Queerpastoral.

Erzbistum Köln betont weltkirchliche Regelung

Die Pressestelle des Erzbistums Köln betont hingegen: "Wir werden die angesprochene Handreichung im Erzbistum Köln nicht zur Anwendung bringen." Das Dikasterium für die Glaubenslehre in Rom – die oberste Wächterstelle über die katholische Lehre – habe explizit darauf hingewiesen, dass die Segensspendung spontan und kurz sein solle, also keine liturgische Form haben dürfe. "Hier geht die Handreichung nach unserer Einschätzung über die weltkirchlichen Regelungen hinaus."

Katholische Kirche erlaubt Segnung für homosexuelle Paare

Homosexuelle Paare können auch in der katholischen Kirche gesegnet werden. Die vatikanische Glaubensbehörde veröffentlichte eine Grundsatzerklärung, wonach katholische Geistliche unverheiratete und homosexuelle Paare segnen dürfen. In dem Text mit dem Titel "Fiducia supplicans" (deutsch: Das flehende Vertrauen) wird betont, dass dabei eine Verwechslung mit einer Eheschließung ausgeschlossen werden muss. Auch darf ein Geistlicher den Segen nicht im Rahmen eines Gottesdienstes erteilen.

Ein Regenbogen leuchtet über dem Petersdom vor dem Beginn der wöchentlichen Generalaudienz von Papst Franziskus im Vatikan / © Gregorio Borgia (dpa)
Ein Regenbogen leuchtet über dem Petersdom vor dem Beginn der wöchentlichen Generalaudienz von Papst Franziskus im Vatikan / © Gregorio Borgia ( dpa )
Quelle:
dpa , epd