Apostolischer Kommissar für Neusser Kloster Kreitz ernannt

Klärung der zukünftigen Perspektiven

Der Heilige Stuhl hat für das Benediktinerinnenkloster Kreitz in Neuss einen Apostolischen Kommissar eingesetzt. Er übernimmt zentrale Leitungsaufgaben und begleitet die weitere Entwicklung der Gemeinschaft und der Klosteranlage.

Symbolbild: Stundengebet der Benediktinerinnen / © Harald Oppitz (KNA)
Symbolbild: Stundengebet der Benediktinerinnen / © Harald Oppitz ( KNA )

Der Heilige Stuhl hat den Offizial des Erzbistums Köln, Dr. Peter Fabritz, zum Apostolischen Kommissar für das Benediktinerinnenkloster Kreitz in Neuss ernannt. Mit dieser Funktion übernimmt er die Rechte und Pflichten, die üblicherweise der Priorin und ihrem Rat zukommen.

Zu seinen Aufgaben gehören unter anderem die Sicherstellung der Versorgung der Ordensschwestern, einschließlich Fragen der Altersabsicherung sowie rechtlicher und finanzieller Angelegenheiten im Zusammenhang mit möglichen Wechseln in andere Gemeinschaften. Zudem ist er für die laufende Verwaltung des Klosters zuständig und begleitet die weitere Entwicklung der Klosterliegenschaft.

Kloster Kreitz Neuss / © Markus Bollen (Erzbistum Köln)

Das Kloster ist rechtlich eigenständig und untersteht nach päpstlichem Recht der Aufsicht des Diözesanbischofs. Im Erzbistum Köln wurde diese Zuständigkeit an Weihbischof Dominikus Schwaderlapp übertragen, der als Bischofsvikar für die Orden verantwortlich ist.

Die Gemeinschaft des Klosters Kreitz entstand 1899 als Ausgründung des Benediktinerinnenklosters Mariahilf in Bonn-Endenich und gehört zur Benediktinerinnen-Föderation vom Heiligsten Sakrament.

Fünf Schwestern im Alter zwischen 60 und 90 Jahren leben im Kloster

Nach aktuellen Angaben leben fünf Schwestern im Alter zwischen 60 und 90 Jahren im Kloster. Seit Ende 2023 wird die Gemeinschaft in Abstimmung mit dem Heiligen Stuhl durch die Föderation und das Bischofsvikariat begleitet. In diesem Zusammenhang wurden verschiedene Perspektiven für die Zukunft der Gemeinschaft erörtert.

Mit der Ernennung des Apostolischen Kommissars ist die Leitung des Klosters neu geregelt.

Quelle:

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