Schweizer Bischöfe erhöhen Richtpreise für Hostien

Hilfe für Klöster

Steigende Kosten, ausländische Konkurrenz und sinkende Nachfrage setzen Ordensgemeinschaften in der Schweiz unter Druck. Daher haben die zuständigen Bischöfe nun Maßnahmen ergriffen und neue Richtpreise für Oblaten festgelegt.

Hostien in Schalen / © Nicolas Ottersbach (DR)
Hostien in Schalen / © Nicolas Ottersbach ( DR )

In der Schweiz müssen Pfarreien seit April mehr für Hostien bezahlen. Wie das Portal kath.ch berichtet, hat die Schweizer Bischofskonferenz neue Richtpreise für Oblaten festgelegt. Grund dafür sind gestiegene Produktionskosten. 

Zugleich haben die Bischöfe die Pfarreien und Gemeinschaften ausdrücklich dazu aufgerufen, ihre Hostien bei klösterlichen Produzenten im Inland zu beziehen. Die Ordensgemeinschaften erhielten keine Kirchensteuereinnahmen: "Daher ist die Hostienproduktion für sie eine lebenswichtige Einnahmequelle." Derzeit stellen zehn Frauenklöster in der Schweiz Hostien her.

Neue Preise

Für 100 kleine Laienhostien werden nun 8,30 Franken (9 Euro) fällig (zuvor 7,50 Franken, rund 8 Euro), während die gleiche Zahl größerer Priesterhostien nun 31 Franken kostet (rund 33,60 Euro; zuvor 28 Franken, rund 30 Euro). Zuletzt waren die Richtpreise im Jahr 2020 angehoben worden; seither sind die Produktionskosten weiter gestiegen.

Während einige Klöster die neuen Preise bereits umsetzen, bleibt ein Kloster im Wallis bewusst günstiger. Das Bernhardinerinnenkloster Collombey-Muraz VS will die neuen Richtpreise zumindest vorerst nicht anwenden. "Wir verkaufen 100 Hostien immer noch zum Preis von sieben Franken", zitiert kath.ch Schwester Marie-Paul Mermoud. 

Man wolle vermeiden, dass Kunden künftig Hostien in Italien oder Polen bestellen, wo die Produktion deutlich günstiger ist. Laut Bericht ist der Hostienabsatz in der Schweiz aufgrund sinkender Gottesdienstbesuche und Konkurrenz aus dem Ausland in den vergangenen Jahrzehnten deutlich gesunken.

Kirchensteuer und Kirchenfinanzierung in der Schweiz

Das Schweizer Staatskirchenrecht weist gegenüber dem anderer Länder zahlreiche Eigenheiten auf. Seit jeher wurden zudem auf Kantonsebene regionale Lösungen entwickelt. Grundsätzlich räumen sie den Laien eine viele stärkere Mitbestimmung ein, als es das allgemeine Kirchenrecht vorsieht. Neben den Diözesen gibt es in fast allen Schweizer Kantonen im staatlichen Recht verankerte, demokratisch verfasste Körperschaften. Aus dieser Doppelstruktur erwachsen Spannungen.

Schweizer Fahne / © Mattia Vacca (KNA)
Schweizer Fahne / © Mattia Vacca ( KNA )
Quelle:
KNA