Kardinal Woelki beruft Pfarrer Tobias Hopmann zum neuen Generalvikar

Amtsantritt zum 1. Juni 2026

Pfarrer Tobias Hopmann wird neuer Generalvikar im Erzbistum Köln. Kardinal Rainer Maria Woelki beruft ihn ab Juni 2026. Er folgt auf Monsignore Guido Assmann, der sich wieder ganz den Aufgaben des Dompropstes widmet.

Archivbild: Tobias Hopmann (l.) folgt auf Guido Assmann (r.) als Generalvikar im Erzbistum Köln / © Beatrice Tomasetti (DR)
Archivbild: Tobias Hopmann (l.) folgt auf Guido Assmann (r.) als Generalvikar im Erzbistum Köln / © Beatrice Tomasetti ( DR )

Wie das Erzbistum Köln mitteilte, wird Pfarrer Tobias Hopmann neuer Generalvikar. Laut der Pressemitteilung des Erzbistums folgt Hopmann auf Monsignore Guido Assmann. Dieser könne sich dann wieder "ganz den Aufgaben des Dompropstes an der Hohen Domkirche widmen".

Assmann ist seit sechs Jahren Dompropst am Kölner Dom. 2022 übernahm er zusätzlich den Dienst als Generalvikar des Erzbischofs. In seine Amtszeit fiel die Neuordnung der Bistumsverwaltung durch Kardinal Woelki. In deren Folge wurden die Zuständigkeiten im Generalvikariat neu auf den Generalvikar, den Amtsleiter und den Ökonomen aufgeteilt, wie das Erzbistum in einer Mitteilung bekannt gab.


"Große Herausforderungen am Kölner Dom"

"Ich freue mich, dass ich in den vergangenen Jahren meinen Beitrag zu so vielen wichtigen Veränderungen in unserem Erzbistum leisten durfte. Und ich bin dankbar, dass ich auf diese Weise dem Erzbischof und damit der Kirche von Köln habe dienen können", sagt der scheidende Generalvikar Guido Assmann schriftlich. "Gleichzeitig sind die Herausforderungen am Kölner Dom jetzt so groß, dass dort wieder meine ganze Kraft gebraucht wird."

Dompropst Guido Assmann, Generalvikar des Erzbischofs von Köln / © Beatrice Tomasetti (DR)
Dompropst Guido Assmann, Generalvikar des Erzbischofs von Köln / © Beatrice Tomasetti ( DR )
Guido Assmann

Verständnis für Wechsel

Auch Kardinal Woelki äußerte sich zum Wechsel im Generalvikariat. Er bedankte sich bei Guido Assmann dafür, dass dieser in den vergangenen Jahren die Neuaufstellung des Generalvikariats und wichtige Weichenstellungen für die Entwicklung des Erzbistums vorangetrieben hat. Gemeinsam mit dem Metropolitankapitel und Monsignore Assmann habe er beschlossen, dass die anstehenden und weitreichenden Entwicklungen am Kölner Dom die "ungeteilte Aufmerksamkeit des Dompropstes" erfordern. "Dafür habe ich großes Verständnis."

Kardinal Woelki sagte außerdem, dass er sich sehr freue, dass Pfarrer Hopmann ohne zu zögern zugestimmt habe. "Ich schätze ihn als eine Führungspersönlichkeit mit vielfältiger pastoraler Erfahrung und danke ihm für die Bereitschaft zu diesem Dienst", so der Erzbischof von Köln weiter.

Kardinal Woelki / © Nicolas Ottersbach (KNA)
Kardinal Woelki / © Nicolas Ottersbach ( KNA )

Zu seiner neuen Aufgabe sagte Pfarrer Hopmann: "Ich gehe mit großem Respekt und Gestaltungswillen an diese Aufgabe heran. Wir müssen jetzt mutige Entscheidungen treffen, um an den richtigen Stellen wirksam zu handeln. Wenn wir einladend, dienend und missionarisch sind, wird es uns gelingen, Menschen neu für den Glauben zu begeistern." Das Erzbistum habe mit der pastoralen Schwerpunktsetzung dafür die richtigen Weichen gestellt.

Zur Person Hopmann: 

Tobias Hopmann wurde 1974 in Düsseldorf geboren, wuchs in Hilden auf und absolvierte eine Ausbildung zum Bankkaufmann. Nach seinem Zivildienst absolvierte er ein Lehramtsstudium in München sowie ein Theologiestudium in Bonn und wurde 2008 zum Priester geweiht. Seine Kaplanstationen verbrachte er in Lindlar und im "Neusser Süden". Von 2012 bis 2021 war er Domvikar und Domzeremoniar an der Hohen Domkirche zu Köln sowie Präses der Kölner Dommusik. Ab 2015 war er zudem Subregens (stellvertretender Leiter) des Erzbischöflichen Priesterseminars Köln. Hinzu kamen Aufgaben als Schulseelsorger. Seit September 2021 ist er Leitender Pfarrer in Euskirchen und seit Januar 2026 in der fusionierten Pfarrei St. Martin Euskirchen.

Die Aufgaben des Generalvikars 

Im Erzbischöflichen Generalvikariat übernimmt Hopmann zukünftig die Verantwortung für die pastorale Ausrichtung, so das Erzbistum in seiner Mitteilung. Kirchenrechtlich ist der Generalvikar zudem persönlicher Stellvertreter des Bischofs. Er handelt an dessen Stelle ("alter ego") in allen Angelegenheiten, die sich der Bischof nicht persönlich vorbehalten oder an einen Bischofsvikar übertragen hat.

Quelle:

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