Warum die katholische Kirche die Todesstrafe ablehnt

Ein Lernprozess

Ein politischer Beschluss in Israel entfacht die Debatte um die Todesstrafe neu. Die Haltung der katholischen Kirche dazu ist eindeutig, musste allerdings einen langen Wandel im Verständnis von Recht, Schuld und Würde durchlaufen.

Autor/in:
Jan Hendrik Stens
Hinrichtungskammer aus dem 19. Jahrhundert in Australien / © Benny Marty (shutterstock)
Hinrichtungskammer aus dem 19. Jahrhundert in Australien / © Benny Marty ( shutterstock )

Die Entscheidung der israelischen Knesset, die Anwendung der Todesstrafe für Terroristen auszuweiten, hat eine Debatte neu belebt, die weit über den konkreten politischen Anlass hinausweist. Sie berührt Grundfragen von Recht, Gerechtigkeit und Menschenwürde – und damit auch die Position der katholischen Kirche. Diese fällt heute eindeutig aus: Die Todesstrafe wird abgelehnt. Doch dieser klare Standpunkt ist das Ergebnis eines langen, historisch gewachsenen Lernprozesses.

Ein Blick in die Geschichte zeigt, dass das Verhältnis der Kirche zur Todesstrafe komplexer war, als es aus heutiger Perspektive erscheinen mag. In vormodernen Gesellschaften war die Todesstrafe ein selbstverständlicher Bestandteil staatlicher Strafgewalt. Auch kirchliche Autoritäten bewegten sich in diesem Rahmen. Wichtig ist dabei jedoch eine Differenzierung: Kirchliche Gerichte konnten selbst keine Todesurteile vollstrecken.

Kleineres Übel zur Erhaltung des Gemeinwohls

In Fällen schwerer Vergehen – etwa bei Häresieprozessen – sprachen sie Urteile aus, die geistliche Sanktionen nach sich zogen. Die eigentliche Hinrichtung lag in der Verantwortung der weltlichen Gewalt. Die häufig zitierte Formel lautete, der Verurteilte werde "dem weltlichen Arm übergeben". Dass dies faktisch oft den Tod bedeutete, ist unbestreitbar – zugleich zeigt es die institutionelle Trennung von geistlicher und staatlicher Strafgewalt, die das damalige Rechtsverständnis prägte.

Unabhängig davon hat die Kirche die Todesstrafe über lange Zeit nicht grundsätzlich infrage gestellt, sondern im Rahmen der jeweiligen staatlichen Ordnung als legitimes Mittel betrachtet. Sie galt aus theologischer Sicht als "minus malum", also als kleineres Übel, den Übeltäter zugunsten des Gemeinwohls der Gemeinschaft vorzeitig dem Gericht und der Barmherzigkeit Gottes zu übergeben. In augustinischer Tradition sah die Kirche den Staat dazu berechtigt, da er in der Folge von Kain und Abel (Gen 4) nicht die Idealität, sondern den Missstand zu verwalten habe.

Schrittweises Umdenken und klare Zäsur

Papst Johannes Paul II. / © giulio napolitano (shutterstock)
Papst Johannes Paul II. / © giulio napolitano ( shutterstock )

Ab der Neuzeit setzte ein schrittweises Umdenken ein. Mit der Entwicklung moderner Rechtsstaaten und Strafsysteme wuchs die Überzeugung, dass der Schutz der Gesellschaft auch ohne die Tötung eines Täters gewährleistet werden kann. Einen entscheidenden Impuls gab Johannes Paul II. (1978-2005), der die Anwendung der Todesstrafe moraltheologisch stark einschränkte. In seiner Enzyklika "Evangelium vitae" (1995) betonte er, dass Fälle, in denen die Hinrichtung eines Täters notwendig sei, "sehr selten, wenn nicht praktisch überhaupt nicht mehr vorkommen". Damit verlagerte sich die kirchliche Position deutlich: weg von einer prinzipiellen Rechtfertigung hin zu einer immer stärkeren Ablehnung.

Papst Franziskus / © Cristian Gennari/Romano Siciliani (KNA)
Papst Franziskus / © Cristian Gennari/Romano Siciliani ( KNA )

Den entscheidenden Schritt vollzog schließlich Papst Franziskus (2013-2025). Im Jahr 2018 ließ er den entsprechenden Abschnitt des Katechismus der Katholischen Kirche neu formulieren. Seither heißt es unmissverständlich, die Todesstrafe sei "unzulässig, weil sie gegen die Unantastbarkeit und Würde der Person verstößt". Zugleich verpflichtet sich die Kirche, weltweit für ihre Abschaffung einzutreten. Diese Neufassung markiert eine klare Zäsur und bringt die heutige Position auf den Punkt.

Würde gründet im Menschsein

Ein oft übersehener Aspekt in dieser Entwicklung ist die Praxis im eigenen Herrschaftsbereich der Kirche. Im Kirchenstaat war die Todesstrafe bis ins 19. Jahrhundert hinein Teil des Strafrechts und wurde auch vollstreckt. Erst im Zuge der politischen Umbrüche und der Einigung Italiens verschwand sie aus diesem Kontext. Im heutigen Vatikanstaat bestand sie formal noch längere Zeit fort, wurde jedoch nie angewendet. 1969 wurde sie faktisch abgeschafft, endgültig gestrichen wurde sie im Jahr 2001 aus dem vatikanischen Recht. Auch hier zeigt sich: Der Weg zur klaren Ablehnung war ein historischer Prozess, der sich nicht abrupt, sondern schrittweise vollzog.

Katechismus der katholischen Kirche (DR)
Katechismus der katholischen Kirche / ( DR )

Die heutige kirchliche Position gründet vor allem in einem vertieften Verständnis der Menschenwürde. Jeder Mensch bleibt – unabhängig von seiner Schuld – Träger einer unverlierbaren Würde. Diese Würde ist nicht an moralische Leistung gebunden, sondern gründet im Menschsein selbst. Die Todesstrafe widerspricht diesem Grundsatz, weil sie dem Täter endgültig die Möglichkeit zur Umkehr, zur Reue und zur Wiedergutmachung nimmt.

Hinzu kommt die Einsicht in die Fehlbarkeit menschlicher Rechtsprechung. Kein Justizsystem ist unfehlbar. Die Möglichkeit von Fehlurteilen verleiht einer unumkehrbaren Strafe wie der Hinrichtung ein besonderes moralisches Gewicht. Auch dieser Aspekt spielt in der Argumentation der Kirche heute eine wichtige Rolle.

Weltweite Unterschiede

Dass diese Position inzwischen von vielen Gesellschaften geteilt wird, ist historisch betrachtet keineswegs selbstverständlich. In Europa wurde die Todesstrafe erst in der zweiten Hälfte des 20. Jahrhunderts weitgehend abgeschafft. In Deutschland verbietet das Grundgesetz sie seit 1949. Dennoch existierten auf Ebene der Bundesländer noch lange rechtliche Relikte. So wurde in Hessen die Todesstrafe erst 2018 formell aus der Landesverfassung gestrichen – ein symbolischer Schritt, der zeigt, wie lange rechtliche Traditionen nachwirken können.

Auch innerhalb der sogenannten westlichen Welt ist die Entwicklung nicht vollständig abgeschlossen. In den Vereinigten Staaten wird die Todesstrafe weiterhin in mehreren Bundesstaaten vollstreckt. Gleichzeitig haben viele andere Staaten sie abgeschafft oder wenden sie zumindest nicht mehr an. Weltweit bleibt das Bild uneinheitlich: Während zahlreiche Länder auf sie verzichten, halten zurzeit über 50 Staaten – vor allem in Asien und Nahost – weiterhin in großem Umfang daran fest. Diese Unterschiede verdeutlichen, dass es sich um eine globale ethische Frage handelt, die unterschiedlich beantwortet wird.

Gewachsene moralische Einsichten

Vor diesem Hintergrund versteht die katholische Kirche ihre heutige Ablehnung der Todesstrafe als Ergebnis einer Entwicklung, nicht als Bruch mit ihrer Tradition. Sie sieht darin eine Vertiefung ihres Verständnisses von Menschenwürde und Gerechtigkeit im Licht neuer historischer Erfahrungen. Die aktuelle Debatte in Israel und darüber hinaus macht deutlich, dass diese Fragen weiterhin virulent sind. Die Kirche bringt sich hier mit einer klaren ethischen Perspektive ein: Sie plädiert für den Schutz des Lebens – auch dort, wo es angesichts schwerster Verbrechen besonders schwerfällt.

So zeigt sich, dass moralische Einsichten nicht statisch sind, sondern wachsen können. Die Geschichte der kirchlichen Haltung zur Todesstrafe ist dafür ein eindrückliches Beispiel: ein Weg von der Einbindung in bestehende Rechtsordnungen hin zu einer grundsätzlichen Infragestellung – und schließlich zu einer klaren Absage.

Kirche und Todesstrafe

Bislang schloss der "Katechismus der Katholischen Kirche" Hinrichtungen als äußerstes Mittel nicht kategorisch aus. In früheren Jahrhunderten hatten Päpste als Oberhäupter des Kirchenstaats ein ihrer Zeit entsprechendes unbefangenes Verhältnis zur Todesstrafe. Bis ins 19. Jahrhundert beschäftigten sie Scharfrichter; die letzte Exekution fand 1868 statt.

Todesstrafe fordert US-Katholiken heraus / © Bradley Birkholz (KNA)
Todesstrafe fordert US-Katholiken heraus / © Bradley Birkholz ( KNA )
Quelle:
DR

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