Israels Parlament stimmt für Ausweitung der Todesstrafe

Gegner kündigen Klage an

Die Todesstrafe in Israel wurde ausgeweitet. Schon jetzt haben Gegner Klage am obersten Gerichtshof angekündigt. Das Gesetz widerspreche den Grundwerten Israels, hieß es. Befürworter sprechen unterdessen von einem historischen Tag.

Blick von außen auf die Knesset, Israels Parlamentsgebäude / © Yehoshua Halevi (shutterstock)
Blick von außen auf die Knesset, Israels Parlamentsgebäude / © Yehoshua Halevi ( shutterstock )

Israel hat die Todesstrafe ausgeweitet. Mit 62 Ja- zu 48 Nein-Stimmen bei einer Enthaltung verabschiedete das israelische Parlament am Montagabend einen Gesetzentwurf, der die Todesstrafe für Terroristen vorsieht. 

Sie soll für Personen gelten, die töten "mit der Absicht, die Existenz des Staates Israel zu negieren". Israelische Menschenrechts- und zivilgesellschaftliche Organisationen sprachen in einer ersten Reaktion von einer Institutionalisierung von Diskriminierung und rassistischer Gewalt gegen Palästinenser.

Ben-Gvir nach der Abstimmung zur Todesstrafe / © Itay Cohen/AP (dpa)
Ben-Gvir nach der Abstimmung zur Todesstrafe / © Itay Cohen/AP ( dpa )

Die rechtsradikale Partei "Jüdische Stärke", deren Abgeordnete den Entwurf eingebracht hatten, sprach von einem historischen Moment. "Der Staat Israel ändert heute die Spielregeln: Wer Juden ermordet, wird nicht weiter atmen und die Bedingungen im Gefängnis genießen", sagte der Parteivorsitzende, der Minister für nationale Sicherheit, Itamar Ben-Gvir. Es sei ein Tag der Abschreckung für Feinde.

Klage angekündigt

Der demokratische Abgeordnete Gilad Kariv kündigte an, gegen das Gesetz zu klagen. Das Gesetz sei unmoralisch und widerspreche den Grundwerten Israels, schrieb er auf der Plattform X. Der linke israelische Abgeordnete Ofer Cassif (Chadasch) bezeichnete das Gesetz als "Gesetz zum Völkermord".

Polizeiminister Itamar Ben-Gvir feiert die Abstimmung / © Itay Cohen/AP (dpa)
Polizeiminister Itamar Ben-Gvir feiert die Abstimmung / © Itay Cohen/AP ( dpa )

"Israels neues Gesetz zur Todesstrafe stellt eine offizielle Billigung einer Politik der Rache und rassistischer Gewalt gegen Palästinenser dar", heißt es in einer gemeinsamen Stellungnahme mehrerer Organisationen. Das jetzt verabschiedete Gesetz sei "besonders ungeheuerlich", weil es sich gegen Palästinenser richte, die Grundsätze eines fairen Verfahrens verletze und gegen das Völkerrecht verstoße.

Ferner verschärfe das Gesetz in der aktuellen Ausnahmesituation den Kreislauf der Gewalt. Die Unterzeichner, darunter das Rechtszentrum Adalah, Ärzte für Menschenrechte und BT'selem riefen dazu auf, die Umsetzung des Gesetzes mit allen rechtlichen Mitteln zu bekämpfen.

Die israelische Bürgerrechtsorganisation "Association for Civil Rights in Israel" (ACRI) teilte mit, dass sie beim obersten israelischen Gericht Klage gegen das Gesetz eingereicht habe. "Das Gesetz ist verfassungswidrig, von Grund auf diskriminierend und wurde – für Palästinenser im Westjordanland – ohne rechtliche Befugnis erlassen", heißt es in der Stellungnahme.

Die Knesset habe keine Befugnis, Gesetze für das besetzte Westjordanland zu erlassen. Ferner sei die Todesstrafe "an sich schon eine irreversible und unverhältnismäßige Verletzung des Rechts auf Leben". Das konkrete Gesetz verschärfe dies zusätzlich, indem es den Angeklagten Verfahrensgarantien entziehe.

Keine Begnadigung möglich

Künftig können des tödlichen Terrors beschuldigte Palästinenser, die aufgrund verschiedener Rechtssysteme für israelische Bürger und die besetzten Gebiete vor Militärgerichten abgeurteilt werden, statt einstimmig mit einfacher Mehrheit zum Tode verurteilt werden, wobei eine Umwandlung in lebenslange Haft nur in Ausnahmefällen zulässig ist. Eine Begnadigung ist nicht möglich. Das Urteil muss binnen 90 Tagen durch Erhängen vollstreckt werden. Die Frist kann in Ausnahmefällen auf maximal 180 Tage verlängert werden.

Formell kannte das israelische Strafrecht die Todesstrafe unter bestimmten Umständen sowie in Kriegszeiten bereits vor der Gesetzesänderung von Montag. Faktisch ist sie jedoch in der Geschichte des Landes nur einmal vollzogen worden, als 1962 der Holocaust-Organisator Adolf Eichmann wegen "Verbrechen gegen das jüdische Volk" hingerichtet wurde.

Quelle:
KNA