Ehen von katholischen und evangelischen Partnern sind heutzutage gang und gäbe. Trauungsfeiern, bei denen Geistliche beider Traditionen anwesend sind und Segen spenden, werden oft als "ökumenische Trauungen" bezeichnet – auch wenn es die streng genommen gar nicht gibt.
Denn dafür sind die Auffassungen von der Ehe zu verschieden. Für die katholische Kirche ist die Ehe ein Sakrament. Für Protestanten ist sie, wie schon Luther sagte, "ein weltlich Ding" – dem allerdings Gottes Segen nicht verweigert wird.
Dass konfessionsverschiedene – oder: konfessionsverbindende – Ehen aus katholischer Sicht generell erlaubt wurden, ist noch gar nicht so lange her. Den Anfang machte ein Vatikan-Dokument von 1966 mit dem lateinischen Titel "Matrimonii sacramentum" (Das Sakrament der Ehe). Es wurde von der Römischen Glaubenskongregation als Instruktion veröffentlicht.
Mit diesem Text wollte die katholische Kirche zum einen das seit dem Zweiten Vatikanischen Konzil (1962-1965) angestrebte neue ökumenische Miteinander der christlichen Konfessionen auch praktisch umsetzen. Allerdings galt damals noch das Kirchenrecht von 1917, wonach die Konfessionsverschiedenheit der Partner ein Ehehindernis darstellte.
Möglich war eine solche Eheschließung nur mit Sondererlaubnis (Dispens) des Bischofs und unter der Bedingung, dass alle Kinder katholisch getauft und erzogen wurden. Andernfalls war die Eheschließung kirchenrechtlich verboten. Und: Das Eheversprechen durfte nicht feierlich in der Kirche, sondern nur im kleinen Rahmen abgegeben werden. Ein protestantischer Geistlicher durfte nicht dabei sein.
Gesellschaft im Wandel
Diese Vorschriften – die ähnlich auch auf protestantischer Seite galten – wurden zunehmend als Widerspruch zum neuen ökumenischen Geist unter den Kirchen empfunden. Zudem hatte sich die Gesellschaft in vielen Ländern gewandelt.
Das begann mit der Industrialisierung und beschleunigte sich nach dem Zweiten Weltkrieg. Lebten in Deutschland bis ins frühe 19. Jahrhundert noch die meisten Menschen in fast "rein katholischen" oder "rein protestantischen" Gegenden, war nun Durchmischung angesagt. Im Schmelztiegel USA galt das schon länger.
Der Trend wurde durch die Mobilität des 20. Jahrhunderts verstärkt. Der Vatikan reagierte auf das Neue mit Flexibilität – ohne jedoch ganz auf die alten Prinzipien zu verzichten. In dem Dokument heißt es dazu: "Unter diesen Umständen geschieht es nun, dass Kontakte von Katholiken mit Nichtkatholiken häufiger sind und sich Lebensweisen und Gebräuche angleichen; umso leichter werden unter ihnen freundschaftliche Beziehungen geknüpft, die, wie die Erfahrung zeigt, eben häufiger Gelegenheit zur Mischehe zu bieten pflegen."
Im Sinne der Ökumene wolle man nun dafür sorgen, "dass die Strenge des geltenden Umgangs mit Mischehen gemildert wird, und zwar nicht das betreffend, was zum göttlichen Recht gehört, sondern in bestimmten vom kirchlichen Recht eingeführten Regelungen, durch die die getrennten Brüder sich nicht selten angegriffen fühlen".
Gelockerte Regeln
Die Regeln, die 1983 auch ins neue weltweite Kirchenrecht einflossen, sahen nun vor, dass sich zwar der katholische Partner weiter um die katholische Taufe und Erziehung der Kinder bemühen musste. Doch war die Zustimmung des evangelischen Teils dazu nicht mehr Voraussetzung für die kirchliche Erlaubtheit der Ehe. Und was für die Betroffenen besonders wichtig war: Das Verbot der feierlichen Eheschließung in der Kirche wurde aufgehoben. Eine "ökumenische Hochzeit" musste nun nicht mehr quasi heimlich stattfinden.
Eine gemeinsame und gleichwertige Teilnahme von Geistlichen beider Konfessionen an der kirchlichen Zeremonie blieb dennoch untersagt. Allerdings gab es auch hier ein Hintertürchen. So heißt es in der Instruktion: "Es spricht jedoch nichts dagegen, dass nach dem Ende der religiösen Zeremonie der nichtkatholische Amtsträger einige beglückwünschende und ermahnende Worte spricht und gewisse Gebete gemeinsam mit den Nichtkatholiken verrichtet werden."
In der Praxis haben sich seither Formen herausgebildet, die von vielen wie eine "ökumenische Trauung" wahrgenommen werden. Sie entsprechen zwar nicht exakt dem, was der Vatikan vor 60 Jahren erlaubte, und gehen oft über das Kirchenrecht hinaus. Doch das Grundanliegen, eine gewisse Flexibilität zu zeigen, damit niemand wegen einer konfessionsverschiedenen Ehe aus der Kirche gedrängt wird, wurde verwirklicht.