Bayerisches Traditionsgebäck mit Sondergenehmigung erhält Würdigung

Auch in der Fastenzeit darf frittiert werden

Einst war eine päpstliche Erlaubnis nötig, damit sie überhaupt in der Fastenzeit hergestellt werden durften. Jetzt ist das Schmalzgebäck aus Südbayern in eine besondere Datenbank aufgenommen worden. Das gilt als bedeutende Ehrung.

Symbolbild Teig kneten / © New Africa (shutterstock)

Ein Gebäck mit besonderer Verbindung zur Fastenzeit, der sogenannte "Hauberling", ist als 300. regionaltypische Spezialität in die bayerische Datenbank "GenussErbe" aufgenommen worden. Das teilte das Ernährungsministerium in München am Mittwoch mit. 

Das Schmalzgebäck ist den Angaben zufolge nur in einem kleinen Teil Bayerns bekannt, nämlich in Teilen der Landkreise Erding und Mühldorf am Inn. Der Hauberling, ein Bällchen aus Mehl, Salz, Hefe, Wasser, Bier, Kümmel und Ei, habe früher in der Fastenzeit nicht gegessen werden dürfen, heißt es. Denn er wird in Schmalz gebacken, also einem tierischen Fett.

Fritule - Croatian mini doughnuts. Oil frying process / © melei5 (shutterstock)
Fritule - Croatian mini doughnuts. Oil frying process / © melei5 ( shutterstock )
So ähnlich könnten "Hauberlinge" aussehen

Erst eine päpstliche Ausnahmegenehmigung habe dafür gesorgt, dass die Menschen ihn in der Fastenzeit trotzdem herstellen durften. Denn Graf Sigmund von Haag habe sich bei Innozenz VIII. darüber beschwert, dass die Alternative - italienisches Olivenöl - zu teuer sei. 

Hauberlinge wurden früher demnach gern als Alternative zu Kartoffeln oder Knödeln serviert und werden noch heute in der Region gegessen.

Fastenzeit

Die 40-tägige christliche Fastenzeit beginnt Aschermittwoch und endet am Gründonnerstag vor Ostern. Seit dem 5. Jahrhundert rückte während der Vorbereitung auf Ostern das Fasten in den Mittelpunkt. Da an Sonntagen nicht gefastet werden sollte und sie deshalb nicht als Fastentage gezählt werden, wurde der Beginn der Fastenzeit offenbar im sechsten oder siebten Jahrhundert vom sechsten Sonntag vor Ostern auf den vorhergehenden Mittwoch, den Aschermittwoch, vorverlegt.

Fastenzeit / © Tomasetti (DR)
Fastenzeit / © Tomasetti ( DR )
Quelle:
KNA