Der Frankfurter Pfarrer und Synodale Werner Otto hat den Gesprächsprozess "Synodaler Weg" der Kirche in Deutschland gegen kirchenrechtliche Kritik verteidigt. Es "stand von vornherein fest, dass die Beschlüsse dieses Gremiums – wie die der Synodalversammlung – von sich aus keine Rechtswirkung entfalten und die Vollmacht der Diözesanbischöfe nicht antasten", schreibt Otto in einem Beitrag für feinschwarz.net.
Beim Synodalen Weg berieten deutsche Bischöfe und Laienvertreter ab 2019 über die Zukunft der katholischen Kirche. Ausgangspunkt war die jahrelange Kirchenkrise, die der Missbrauchsskandal verschärft hat.
In der Debatte ging es vor allem um die Themen Macht, Priestertum und Sexualmoral sowie um die Rolle der Frauen in der Kirche. Ende Januar trifft sich das Gremium erneut, um seine Arbeit zu evaluieren.
Kirchenrechtliche Kritik
Ende Dezember hatte der Tübinger Kirchenrechtler Bernhard Sven Anuth kritisiert, katholische Laien in Deutschland seien einer bischöflichen "Gesprächs- oder Beschäftigungstherapie" auf den Leim gegangen. Die Begeisterung über die beschlossene Satzung der geplanten Synodalkonferenz sei für ihn nicht nachvollziehbar. Das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) verkaufe als Mitentscheidung, was rechtlich nur unverbindliche Ratschläge seien, so Anuth.
Otto hält nun dagegen: "Wer Partizipation ausschließlich an unmittelbarer Rechtsdurchgriffsmacht misst, verkennt, wie kirchliche Verbindlichkeit in der Praxis häufig entsteht: durch Selbstbindung, Rechenschaft und eingeübte Verfahren gemeinsamen Entscheidens." Entscheidend sei daher weniger die juristische Stärke synodaler Gremien als ihre pastorale Wirksamkeit, so der Geistliche.
Otto: Prozess hat Empfinden der Menschen geändert
Künftig würden Bischöfe und gewählte Mandatsträger zu überdiözesanen Fragen gemeinsam beraten und entscheiden. "Zwar entfalten die Beschlüsse keine unmittelbare Rechtswirkung, sie erzeugen jedoch Selbstbindung und Rechenschaftspflichten." Wer ihnen nicht folge, müsse dies begründen und den Entscheidungsprozess transparent machen, schreibt Otto.
Zudem habe der Synodale Weg im Empfinden vieler Menschen bereits Veränderungen bewirkt, so Otto. Betroffene sexueller Gewalt würden nicht länger als Störfaktor wahrgenommen und auch der Umgang mit Paaren, die kirchlich nicht heiraten können, habe sich verändert.
"Der Handlungstext zu den Segensfeiern schafft erstmals eine verlässliche Grundlage dafür, dass ihre Beziehungen nicht länger moralisch abgewertet, sondern ausdrücklich als segenswürdig anerkannt werden." Gespräche mit Betroffenen zeigten, dass dies "sehr positiv aufgenommen wird", schreibt Otto.
Grenzen des Prozesses
Zugleich benennt Otto Grenzen des Prozesses: "In manchen Anliegen ist der Synodale Weg hinter den Erwartungen zurückgeblieben." Das Scheitern eines Textes zur kirchlichen Sexualmoral zeige, dass Machtmissbrauch für Bischöfe auch darin bestehen könne, Loyalität zum eigenen Amtsstand über die Loyalität gegenüber den Gläubigen zu stellen. Auch das Papier zur Rolle der Frau sei deutlich abgeschwächt worden.
Sein Fazit: "Zusammenfassend zeigt sich, dass der Synodale Weg zwar nicht in jeder Hinsicht gelungen ist, jedoch in zentralen Fragen nachhaltige Reformimpulse gesetzt hat, die auch von vielen Gläubigen als relevante Veränderung erfahren werden." Ohne kirchenrechtliche Reformen habe der Prozess bestehende Strukturen performativ transformiert.