Nach fast dreijährigen Verhandlungen haben sich in Spanien die katholische Kirche und die sozialistische Zentralregierung auf ein neuartiges Entschädigungssystem bei sexuellen Missbrauchsfällen geeinigt.
Der neue Entschädigungsmechanismus ist zunächst auf ein Jahr begrenzt und richtet sich an all jene Missbrauchsopfer, deren Fälle juristisch verjährt sind oder deren Peiniger bereits verstorben sind und die sich nicht direkt mit ihren Forderungen an die katholische Kirche wenden möchten.
Das Abkommen zwischen der Kirche und dem spanischen Staat sieht vor, dass Betroffene Entschädigungsansprüche über eine von der Regierung eingerichtete Bearbeitungsstelle geltend machen können, wenn sie sich nicht direkt an die Kirche wenden möchten.
Diese Stelle leitet jeden Fall an die Opferabteilung des staatlichen Ombudsmanns weiter, die einen Entschädigungsvorschlag erarbeitet. Stimmen sowohl das Opfer als auch die betroffene kirchliche Institution zu, ist der Lösungsvorschlag endgültig.
Diözesen erhalten Frist, Maßnahmen umzusetzen
Sollte eine der Seiten jedoch nicht mit dem Lösungsvorschlag einverstanden sein, wird eine gemeinsame Kommission einberufen, an der auch Opferverbände teilnehmen. Kann auch so keine Einigung gefunden werden, trifft die Opferabteilung des Ombudsmanns die endgültige Entscheidung. Die Kirchenvertreter haben sich am vergangenen Donnerstag verpflichtet, diese Entscheidung zu respektieren.
Die Ordensgemeinschaft oder Diözese, aus der der jeweilige Sexualstraftäter stammt, muss die auferlegten Maßnahmen innerhalb einer noch nicht festgelegten Frist umsetzen. Sollten sie dazu nicht in der Lage sein, werden die Spanische Bischofskonferenz (CEE) und die Konferenz der Ordensleute (Confer) die Einhaltung sicherstellen.
Das Abkommen wurde von Spaniens Justizminister Félix Bolaños, Luis Argüello, dem Präsidenten der Spanischen Bischofskonferenz, sowie dem Vorsitzenden der Spanischen Ordenskonferenz, Jesús Díaz Sariego, unterzeichnet.
Justizminister Félix Bolaños, der in den vergangenen Monaten erheblichen Druck auf die Kirche ausgeübt hatte, äußerte sich nach der Unterzeichnung des Abkommens zufrieden: Es werde eine moralische Schuld gegenüber den Opfern der Kirche beglichen. Die Betroffenen seien jahrzehntelang auf "eine Mauer aus Schweigen, Vertuschung und Unverständnis" gestoßen. Jetzt sei der Staat endlich eingeschritten.
CEE-Vorsitzender Argüello versicherte indes: "Wir nehmen unsere eigene Verantwortung an". Die neue Regelung basiere auf einer rein moralischen, nicht auf einer rechtlichen Verpflichtung. Die erste Reaktion der Opferverbände auf den neuen Entschädigungsmechanismus fiel sehr positiv aus. "Dass diese Angelegenheit in den Händen des Ombudsmanns liegt, gibt uns Sicherheit.
Es garantiert auch eine Transparenz, die uns die Bischofskonferenz nie gegeben hat", erklärte Juan Cuatrecasas, Vorsitzender des Nationalen Verbands für Opfer gestohlener Kindheit (ANIR), der spanischen Tageszeitung El País.
Die Opfer standen offenbar oftmals vor großen Problemen, ihre Ansprüche auf Entschädigung und Wiedergutmachung einzufordern, sobald die Fälle - wie so häufig - juristisch verjährt waren oder der Täter verstorben war. "In diesem Fall blieb den Missbrauchsopfern praktisch nur noch der Weg, sich direkt mit ihren Forderungen an die katholische Kirche zu wenden, und das war nicht immer einfach", so Cuatrecasas.
Bischöfe reagierten auf Druck der Regierung
Tatsächlich richtete die Bischofskonferenz erst auf Druck der spanischen Linksregierung im Jahr 2024 einen Sonderausschuss ein, um die Opfer anzuhören, ihre Ansprüche zu prüfen und ihre "wirtschaftliche, spirituelle und psychologische" Wiedergutmachung sicherzustellen.
Bereits ein Jahr zuvor hatte der Ombudsmann eine von Ministerpräsident Pedro Sánchez und dem Parlament eingeleitete Untersuchung vorgelegt, in der 487 bekannte Fälle sexuellen Missbrauchs im kirchlichen Umfeld bestätigt wurden. Zudem enthielt sie eine Umfrage, aus der hervorging, dass die Zahl der möglichen Opfer möglicherweise in die Hunderttausende gehen könnte.
Die spanischen Bischöfe widersprachen dieser Schätzung vehement und veröffentlichten 2024 eine eigene, interne Studie, die für die vergangenen Jahrzehnte lediglich 1.057 einschlägige Fälle verzeichnete. Sie gaben an, dass die meisten Verbrechen vor 1990 begangen worden seien und dass 60 Prozent der Täter inzwischen verstorben seien.
Im Januar 2025 startete die Bischofskonferenz dann ihren sogenannten PRIVA-Plan. Dieses kirchliche Wiedergutmachungs- und Entschädigungssystem stieß jedoch bei Opferverbänden wie bei der Regierung auf Kritik, da die Zusammensetzung der kirchlichen Kommission, welche die Anträge der Opfer prüfte, angeblich nicht transparent genug war und auch die Beschlüsse keiner unabhängigen oder externen Kontrolle unterlagen. Viele Opfer zweifelten deshalb an der Neutralität der Kommission.
Bischöfe: Schuld nicht allein bei der Kirche
Justizminister Bolaños forderte die Kirche auf, eine Kontrolle oder Mitwirkung durch den Ombudsmann zu akzeptieren. Diese lehnte dies jedoch ab, da man das Gefühl hatte, die Regierung würde die Kirche in ihrer Gesamtheit in eine Art Täterposition bringen.
In der Vergangenheit hatten die Bischöfe den regierenden Sozialisten wiederholt vorgeworfen, die Schuld lediglich bei der Kirche zu suchen. Schließlich reiste Justizminister Bolaños im Februar vergangenen Jahres nach Rom, um mit dem vatikanischen Staatssekretär Kardinal Pietro Parolin über diese Angelegenheit zu sprechen.
Dennoch kamen die anschließenden Gespräche mit der Kurie in Madrid nur schleppend voran. Doch weshalb akzeptierte die Bischofskonferenz nun plötzlich die Zusammenarbeit mit dem Staat und eine gewisse Kontrolle durch den Ombudsmann? "Weil sich die Regierung dazu verpflichtete, nicht nur Fälle von Missbrauch in den Reihen der Kirche in den Blick zu nehmen, sondern das Problem gesamtgesellschaftlich anzugehen", teilt die Spanische Bischofskonferenz dem KNA-Hintergrund auf Anfrage mit.
Die Kirche kümmere sich um ihre Opfer. Aber auch der Staat müsse sich um die Opfer kümmern und jene entschädigen, die zum Beispiel im Bereich öffentlicher Institutionen sexuell missbraucht wurden, so die Bischofskonferenz. In diesem Sinne habe sich die Regierung bei den Verhandlungen mit der Bischofskonferenz dazu verpflichtet, das bereits 2021 verabschiedete Kinderschutzgesetz, das jahrelang auf Eis gelegen habe, endlich umzusetzen.
Welche Entschädigungen sind zu erwarten?
Unterdessen fragen sich nun vor allem die Opferverbände, wie es nach dem Abkommen zwischen Kirche und Staat weitergehen soll? So haben beispielsweise weder die Kirche noch das Justizministerium konkrete Beträge für die Entschädigungsskala genannt. Natürlich hängen die Höhe und Art der Entschädigung vom jeweiligen Fall und vom Ausmaß des Missbrauchs ab.
"Doch generell werden wir Kriterien anwenden, die sich an spanischen Gerichtsurteilen orientieren und Entschädigungsfällen anderer Kirchen in Europa", versichert die Bischofskonferenz. Die Beträge im Ausland reichen von einem Minimum von rund 6.000 Euro, das die Kirche in Belgien im Durchschnitt zahlte, bis zu 62.245 Euro, welche die Kirche in Irland an Missbrauchsopfer auszahlte.