Heiraten, das ist für die große Mehrheit der Bundesbürger mittlerweile allein ein staatlicher Rechtsakt. Dazu kommt eine wachsende Zahl von Paaren, die den Gang zum Standesamt mit einer frei gestalteten Hochzeitszeremonie verbinden, anstatt vor den Traualtar zu schreiten.
Die Tendenz ist klar: Die Zahl der Eheschließungen in Deutschland sinkt seit langem - 2024 auf einen Tiefststand von rund 350.000 Trauungen. Genau so eindeutig der langfristige Trend bei den kirchlichen Trauungen: 2024 gab es noch 22.500 Eheschließungen am katholischen Traualtar. Die evangelischen Kirchen meldeten zuletzt 28.000 evangelische Hochzeiten für 2023.
Das war jahrhundertelang völlig anders: Der Pfarrer mag "schreien, toben und des Teufels sein. Wenn die Worte einmal ausgesprochen sind, seid ihr Mann und Frau". So hatte es die katholische Kirche im 16. Jahrhundert festgelegt: Bekundeten katholische Brautleute vor ihrem Ortspfarrer in Anwesenheit von zwei Zeugen ihren Willen zur Ehe, galt der Bund fürs Leben als geschlossen. Die Eheschließung wurde in den Kirchenbüchern dokumentiert. Von einem staatlichen Rechtsakt keine Spur.
Die Macht der Kirche eingedämmt
Doch damit war im neu gegründeten Deutschen Kaiserreich Schluss: Der Staat übernahm die Regie beim "Bund für das Leben", gründete Standesämter, führte eigene Geburts-, Heirats- und Sterberegister ein und ernannte die Standesbeamten. Eine vor einem staatlichen Beamten geschlossene Zivilehe wurde obligatorisch. Auch Ehescheidungen wurden nun im ganzen Reich möglich. Das vom Deutschen Reichstag im Februar 1875 beschlossene "Gesetz über die Beurkundung des Personenstandes und die Eheschließung" trat am 1. Januar 1876, also vor genau 150 Jahren, in Kraft.
Das war ein weiteres Signal für die abnehmende Macht der Kirchen: Bereits 1794 hatte Preußen ihnen vorgeschrieben, wie sie die Kirchenbücher zu führen hatten. 1803 richteten die Franzosen in den von Napoleons Truppen eroberten Gebieten Deutschlands zivile Standesregister ein. Bürgermeister, Bäcker oder Apotheker wurden zu ehrenamtlichen Standesbeamten ernannt und teilweise als "Herr Civil-Pastor" tituliert. In der Frankfurter Paulskirche sprach sich die Mehrheit der Abgeordneten 1848 für eine obligatorische Zivilehe aus - ein Gesetz, das mit der Revolution scheiterte.
Erst in den 1870er Jahren wurden klare Verhältnisse geschaffen: Anlass war der 1871 ausgebrochene Kulturkampf, in dem Bismarck den Einfluss der katholischen Kirche und der Zentrumspartei zurückschrauben wollte. Doch es gab auch eine Reihe ganz praktischer Gründe, die für eine Trennung von Staat und Kirche in diesem Bereich sprachen: beispielsweise immer mehr konfessionsverschiedene Ehen, Heiraten und Sterbefälle von Nichtchristen oder Zweitehen, denen die Kirchen ihren Segen verweigerten.
Verlängerter Arm der Rassepolitik
Seitdem führt der Staat über Geburts-, Heirats- und Sterbedaten aller seiner Bürger genauestens Buch. Eine Entwicklung, die auch ihre Schattenseite hatte: Denn während der NS-Zeit wurden die Standesämter zum verlängerten Arm der Rasse- und Eugenikpolitik: Jüdinnen und Juden mussten zusätzlich zu ihren Vornamen die Vornamen "Sara" und "Israel" eintragen. Standesbeamte mussten Eheverbote zwischen vermeintlichen Ariern und Juden und bei behinderten Menschen durchsetzen.
Seit den 1990er Jahren haben sich die Standesämter stärker zu kundenorientierten Dienstleistern entwickelt, wie Volker Hilpert, Studienleiter vom Bundesverband der Deutschen Standesbeamtinnen und Standesbeamten, analysiert. Seit 2009 werden alle Daten nur noch elektronisch verwaltet. Staatlich geheiratet wird auch außerhalb der traditionellen Trauzimmer - auf Schlössern, Burgen und Schiffen, in Mühlen und Sternwarten. Liberalisiert hat sich auch die Vergabe von Vornamen: Seit 2009 gilt nur noch die Einschränkung, dass der Vorname nicht dem Kindeswohl widersprechen darf. Laut Hilpert landen nur noch wenige Einzelfälle vor Gericht.
Namensführung von Eheleuten
Zugleich bilden die Standesämter das stark veränderte Familienverständnis ab: 1998 wurden die Aufgebote und überholte Ehehindernisse abgeschafft. Gleich mehrfach änderte der Gesetzgeber die Regelungen zur Namensführung von Eheleuten - seit vergangenem Jahr können sie auch einen gemeinsamen Doppelnamen führen.
Ins Zentrum der Auseinandersetzung um die rechtliche Gleichstellung homosexueller Paare rückten die Standesämter Anfang der 90er Jahre. Bei der "Aktion Standesamt" am 19. August 1992 wollten Schwule und Lesben bundesweit die Ämter stürmen und ihr Aufgebot bestellen - begleitet von einem gewaltigen Medienaufgebot.
Die "Aktion Standesamt" hat den Ball politisch ins Rollen gebracht. 2001 wurde die "Eingetragene Lebenspartnerschaft" rechtlich anerkannt. Seit 2017 dürfen gleichgeschlechtliche Paare standesamtlich heiraten.