Kirchenrechtler sieht keine Mitentscheidung bei Synodalkonferenz

Mitbestimmung oder Täuschung?

Für Bernhard Anuth ist die Beteiligung der Laien an Entscheidungen in der geplanten Synodalkonferenz nur ein Schein. Denn rechtlich seien die Mitentscheidungen nur unverbindliche Ratschläge. Er sieht darin ein bekanntes Muster.

Synodalkreuz im Sitzungssaal der dritten Sitzung des Synodalen Ausschusses / © Bert Bostelmann (KNA)
Synodalkreuz im Sitzungssaal der dritten Sitzung des Synodalen Ausschusses / © Bert Bostelmann ( KNA )

Im Reformprozess Synodaler Weg sind die katholischen Laien in Deutschland einer bischöflichen "Gesprächs- oder Beschäftigungstherapie" auf den Leim gegangen, meint der Tübinger Kirchenrechtler Bernhard Sven Anuth. 

Bernhard Sven Anuth, Professor für Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Tübingen, spricht während der zweiten Sitzung des Synodalen Ausschusses, am 14. Juni 2024 in Mainz / © Angelika Zinzow (KNA)
Bernhard Sven Anuth, Professor für Kirchenrecht an der Katholisch-Theologischen Fakultät der Universität Tübingen, spricht während der zweiten Sitzung des Synodalen Ausschusses, am 14. Juni 2024 in Mainz / © Angelika Zinzow ( KNA )

Im theologischen Portal feinschwarz.net schreibt er am Montag, aus kirchenrechtlicher Sicht sei Begeisterung über die beschlossene Satzung der einzurichtenden Synodalkonferenz nicht nachvollziehbar.

Rechtlich nur unverbindliche Ratschläge 

Offenbar wolle das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) als Mitentscheidung verkaufen, was rechtlich nur unverbindliche Ratschläge seien. 

"So bauen die Laien bereitwillig am nächsten 'Partizipations-Avatar' der Bischöfe mit und bekennen sich nicht nur erneut zum hierarchischen System ihrer Kirche, sondern bestätigen auch den kanonistischen Befund, dass seit seiner Gründung 'die Simulation von Partizipation zur DNA des ZdK' gehört", so Anuth.

Der Kirchenrechtler erklärt, wer die "teils wütenden und empörten Reaktionen gerade von Laien" auf kirchenrechtliche Erläuterungen über die Grenzen von Synodalität bei einer Sitzung des Synodalen Ausschusses im Juni 2024 miterlebt habe, könne sich über die Einstimmigkeit des Satzungsbeschlusses nur wundern "und vielleicht auch fragen, wie diese Laien morgens noch in den Spiegel schauen können".

Kirchenrechtliche Grenzen von Beginn an

Anuth erklärt weiter, Mitglieder des Synodalen Ausschusses hätten auf die geschilderte kirchenrechtliche Einschätzung mit "großer Ernüchterung und Wut“ reagiert, anstatt wie vereinbart, über die vorgetragenen kanonistischen Einschätzungen und über realistische Chancen und Grenzen synodaler Gremien der katholischen Kirche in Deutschland zu diskutieren. 

So habe es im Anschluss hauptsächlich "Gegenreden im Behauptungsmodus und mit bisweilen zweifelhaften Selbstermächtigungsphantasien" gegeben - nach dem Motto: „Dann müssen wir halt das Kirchenrecht ändern.“

Aus Sicht des Kirchenrechtlers war schon aufgrund der im Herbst 2019 beschlossenen Satzung des Synodalen Weges klar: 

"Der Synodale Weg würde nur eine erneute Gesprächs- oder Beschäftigungstherapie der Bischöfe für den Rest des Gottesvolkes sein, denn Beschlüsse der Synodalversammlung hatten weder lehramtlich noch kirchenrechtlich irgendeine Verbindlichkeit, sondern immer nur den Charakter von Empfehlungen oder Bitten an den Papst bzw. die Diözesanbischöfe."

Synodaler Weg

Der Begriff "Synodaler Weg" verweist auf das griechische Wort Synode. Es bedeutet wörtlich "Weggemeinschaft"; im kirchlichen Sprachgebrauch bezeichnet Synode eine Versammlung von Bischöfen oder von Geistlichen und Laien.

Der Reformdialog Synodaler Weg dauerte von Ende 2019 bis Frühjahr 2023. Dabei berieten die deutschen katholischen Bischöfe und das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) zusammen mit weiteren Delegierten über die Zukunft kirchlichen Lebens in Deutschland.

Das gelochte Metallkreuz und Teile des Schriftzugs Synodaler Weg  / © Julia Steinbrecht (KNA)
Das gelochte Metallkreuz und Teile des Schriftzugs Synodaler Weg / © Julia Steinbrecht ( KNA )
Quelle:
KNA