Im Reformprozess Synodaler Weg sind die katholischen Laien in Deutschland einer bischöflichen "Gesprächs- oder Beschäftigungstherapie" auf den Leim gegangen, meint der Tübinger Kirchenrechtler Bernhard Sven Anuth.
Im theologischen Portal feinschwarz.net schreibt er am Montag, aus kirchenrechtlicher Sicht sei Begeisterung über die beschlossene Satzung der einzurichtenden Synodalkonferenz nicht nachvollziehbar.
Rechtlich nur unverbindliche Ratschläge
Offenbar wolle das Zentralkomitee der deutschen Katholiken (ZdK) als Mitentscheidung verkaufen, was rechtlich nur unverbindliche Ratschläge seien.
"So bauen die Laien bereitwillig am nächsten 'Partizipations-Avatar' der Bischöfe mit und bekennen sich nicht nur erneut zum hierarchischen System ihrer Kirche, sondern bestätigen auch den kanonistischen Befund, dass seit seiner Gründung 'die Simulation von Partizipation zur DNA des ZdK' gehört", so Anuth.
Der Kirchenrechtler erklärt, wer die "teils wütenden und empörten Reaktionen gerade von Laien" auf kirchenrechtliche Erläuterungen über die Grenzen von Synodalität bei einer Sitzung des Synodalen Ausschusses im Juni 2024 miterlebt habe, könne sich über die Einstimmigkeit des Satzungsbeschlusses nur wundern "und vielleicht auch fragen, wie diese Laien morgens noch in den Spiegel schauen können".
Kirchenrechtliche Grenzen von Beginn an
Anuth erklärt weiter, Mitglieder des Synodalen Ausschusses hätten auf die geschilderte kirchenrechtliche Einschätzung mit "großer Ernüchterung und Wut“ reagiert, anstatt wie vereinbart, über die vorgetragenen kanonistischen Einschätzungen und über realistische Chancen und Grenzen synodaler Gremien der katholischen Kirche in Deutschland zu diskutieren.
So habe es im Anschluss hauptsächlich "Gegenreden im Behauptungsmodus und mit bisweilen zweifelhaften Selbstermächtigungsphantasien" gegeben - nach dem Motto: „Dann müssen wir halt das Kirchenrecht ändern.“
Aus Sicht des Kirchenrechtlers war schon aufgrund der im Herbst 2019 beschlossenen Satzung des Synodalen Weges klar:
"Der Synodale Weg würde nur eine erneute Gesprächs- oder Beschäftigungstherapie der Bischöfe für den Rest des Gottesvolkes sein, denn Beschlüsse der Synodalversammlung hatten weder lehramtlich noch kirchenrechtlich irgendeine Verbindlichkeit, sondern immer nur den Charakter von Empfehlungen oder Bitten an den Papst bzw. die Diözesanbischöfe."