Das Europäische Parlament stimmt am Mittwoch über eine Initiative für einen europaweit einfacheren und sicheren Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen ab.
Im Vorfeld äußerte sich die katholische EU-Bischofskommission Comece kritisch. Sie verwies am Dienstagabend auf die Lehre der katholischen Kirche, die menschliches Leben ab der Zeugung als achtens- und schützenswert sehe. Abtreibung sei nicht eine übliche Gesundheitsdienstleistung. "Ein medizinischer Eingriff von solcher Schwere und mit solch wichtigen ethischen Auswirkungen kann und darf nicht normalisiert werden", hieß es.
Außerdem forderte die Comece von den Parlamentsmitgliedern, "weitere Spannungen innerhalb der EU zu vermeiden und verantwortungsbewusst mit Blick auf die Kompetenzen im Bereich Abtreibung zu entscheiden".
Die Bischöfe beziehen sich darauf, dass Abtreibungsregelungen in den Zuständigkeitsbereich der Mitgliedstaaten und nicht der EU fallen. Die hinter der Resolution stehende europäische Bürgerinitiative "My Body, My Choice" argumentiert mit gesundheitlichen Risiken einer Abtreibung für Frauen. Zum Schutz und zur Verbesserung der Gesundheit kann die EU übergeordnet beispielsweise Anreize setzen.
Finanzierung von Abtreibungen europaweit
"In der Debatte über Abtreibung braucht es keine weitere ideologische Spaltung, sondern eine umsichtige Politik, die Frauen wirklich schützt und unterstützt und gleichzeitig das ungeborene menschliche Leben schützt", so die Comece.
Die Resolution im EU-Parlament geht auf eine europäische Bürgerinitiative zurück, die den Angaben zufolge mehr als eine Million Unterschriften für ihr Anliegen gesammelt hat. So ist das Parlament verpflichtet, sich damit zu befassen. Die Initiative will einen sicheren und legalen Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen für jede EU-Bürgerin.
Da nicht alle Nationalstaaten dies ermöglichen, wie es hieß, fordert die Initiative die EU-Kommission auf, einen freiwilligen Finanzierungsmechanismus einzurichten. Dieser soll teilnehmenden Staaten ermöglichen, im Einklang mit ihrem nationalen Recht Frauen den Zugang zu sicheren Abtreibungen zu gewährleisten.
Wie sind die nationalen Regeln?
In 25 EU-Mitgliedstaaten ist es möglich, dass Frauen sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden, teils mit Bedingungen wie etwa vorheriger Beratung oder Bedenkzeit. Die Frist, bis zu welcher Schwangerschaftswoche Abtreibungen erlaubt sind, variiert. Malta und Polen erlauben Abtreibungen nur in Ausnahmefällen, etwa, wenn das Leben der Mutter in Gefahr ist.