Mainzer Bischof warnt vor Aufkündigung des Abtreibungskompromisses

Würde des Menschen wahren

In der Debatte um Abtreibung betont der Mainzer Bischof Peter Kohlgraf die Würde des Menschen ab der Empfängnis. Vor dem Aktionstag "Welttag für sichere Abtreibung" warnt er davor, den Kompromiss um den Paragrafen 218 aufzukündigen.

"Jede Abtreibung ist eine Abtreibung zuviel", sagt Bischof Kohlgraf / © Hendrik Schmidt (dpa)
"Jede Abtreibung ist eine Abtreibung zuviel", sagt Bischof Kohlgraf / © Hendrik Schmidt ( dpa )

In der Debatte über die rechtliche Bewertung von Abtreibung betont der Bischof von Mainz die Würde des Menschen. "Für die katholische Kirche gilt ein Mensch als Mensch ab dem Zeitpunkt der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle", sagte Peter Kohlgraf (Sonntag) der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Mainz.

Ab diesem Zeitpunkt, an dem sich ein Mensch entwickelt, gelte es, die Würde des Menschen zu wahren. "Wir haben gesehen, dass gesellschaftliche Fronten aufbrechen, wenn wir den gefundenen Kompromiss auflösen wollten, der aktuell in Bezug auf Abtreibungen zum Tragen kommt", sagte Kohlgraf. Dies würde die gefundene Befriedung gefährden.

Bischof Peter Kohlgraf / © Harald Oppitz (KNA)
Bischof Peter Kohlgraf / © Harald Oppitz ( KNA )

Als Kompromiss gilt der Paragraf 218 des Strafgesetzbuches, der die Abtreibungsgesetzgebung umfasst. Er regelt derzeit, dass ein Abbruch der Schwangerschaft zwar rechtswidrig ist; er bleibt aber bis zur zwölften Woche straffrei, wenn vor dem Eingriff eine Beratung stattgefunden hat und ein Beratungsschein ausgestellt wurde. Dieser Kompromiss wurde nach der deutschen Wiedervereinigung 1990 getroffen. In Ostdeutschland hatte zu DDR-Zeiten eine liberalere Regelung gegolten.

Rehlinger: Abtreibung aus Strafrecht

"Jede Abtreibung ist eine Abtreibung zuviel", sagte Kohlgraf. Der Bischof äußerte sich im Vorfeld des Aktionstags "Welttag für sichere Abtreibung" am kommenden Sonntag (28. September). Er warnte zudem vor einer zu einseitigen Debatte. Es gelte vielmehr, das "hohe Rechtsgut" der Selbstbestimmung der Frau ebenso wie den Schutz des ungeborenen Lebens zu beachten. Die darin liegende Spannung sei durch die geltende Rechtslage aushaltbar gemacht worden - auch für die katholische Kirche, so Kohlgraf.

 "Für die katholische Kirche gilt ein Mensch als Mensch ab dem Zeitpunkt der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle", sagte Peter Kohlgraf / © Andreas Becker/KEYSTONE (dpa)
"Für die katholische Kirche gilt ein Mensch als Mensch ab dem Zeitpunkt der Verschmelzung von Ei- und Samenzelle", sagte Peter Kohlgraf / © Andreas Becker/KEYSTONE ( dpa )

Zuletzt hatte sich Saarlands Ministerpräsidentin Anke Rehlinger (SPD) im September im KNA-Gespräch dafür ausgesprochen, das Thema Abtreibung aus dem Strafrecht zu nehmen. Kohlgraf hielt dem entgegen, das Strafrecht zeige, dass der ungeborene Mensch ein eigenes Rechtsgut sei und nicht Verfügungsgegenstand einer anderen Person.


 

Quelle:
KNA