Das Ziel dieser Änderung sei es, die Geschlechtergerechtigkeit in allen Arbeitsbereichen der Landeskirche zu fördern, sagte die Synodale Anna Kempe am Mittwoch vor dem Kirchenparlament.
Darin werden neben Frauen und Männern "Personen aller geschlechtlichen Identitäten" angesprochen. Es gelte, "Queerfeindlichkeit und jeder Form von Diskriminierung entschieden entgegenzutreten". Das Gesetz tritt zum Jahreswechsel in Kraft.
"Wir sind eine Kirche für alle"
Die landeskirchliche Gleichstellungsbeauftragte Cornelia Dassler erläuterte: "Wir sind eine Kirche für alle und mit allen. Das legt schon unsere Verfassung fest, und dem soll das Gesetz gerecht werden." In dem Gesetz ist zum Beispiel als Ziel festgeschrieben, "die berufliche Gleichberechtigung von Frauen, Männern, transgeschlechtlichen, intergeschlechtlichen und nicht-binären Personen zu verwirklichen".
Nach Angaben von Dassler hat die Landeskirche damit als erste in Deutschland diese differenzierte Formulierung in das Gleichberechtigungsgesetz aufgenommen.