Prof. Dr. Helmut Frister, geboren am 22.12.1956 in Berlin, ist seit 2020 Mitglied im Deutschen Ethikrat und seit 2023 Seniorprofessor für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf.
Frister studierte von 1975 bis 1979 Rechtswissenschaften in Bonn, 1980 legte er das Erste Juristische Staatsexamen ab, 1984 das Zweite Juristische Staatsexamen, 1986 folgte die Promotion an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Rheinischen Friedrich-Wilhelms-Universität in Bonn. Die Dissertation über das Thema "Schuldprinzip, Verbot der Verdachtstrafe und Unschuldsvermutung" wurde mit dem Bonner Universitätspreis ausgezeichnet. Im Jahre 1993 habilitierte sich Frister mit einer Arbeit über "Das voluntative Schuldelement" an der Rechts- und Staatswissenschaftlichen Fakultät der Universität Bonn. Er erhielt die venia legendi für Straf- und Strafprozessrecht.
Es folgten Lehrstuhlvertretungen in Münster und Regensburg und eine Professur an der Rechtswissenschaftlichen Fakultät der Technischen Universität Dresden. Vom 1994 bis 2023 war er Inhaber des Lehrstuhls für Strafrecht und Strafprozessrecht an der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf. Seit März 2023 ist er Seniorprofessor. Außerdem ist er Direktor des 1999 gegründeten Dr. med. Micheline Radzyner-Instituts für Rechtsfragen der Medizin.
2007 wurde der Jurist für seine Forschungen mit dem "Reinhard-Heynen- und Emmi-Heynen-Preis" ausgezeichnet. 2020 in den Deutschen Ethikrat berufen. Seit November 2024 ist Frister dessen Vorsitzender. Außerdem gehört er der Ethikkommission der Medizinischen Fakultät der Heinrich-Heine-Universität Düsseldorf und dem Ethikkomitee des Universitätsklinikums Düsseldorf an, ist stellvertretender Vorsitzender der nordrhein-westfälischen PID-Kommission, Mitglied der Ständigen Kommission Organtransplantation bei der Bundesärztekammer und der Ethikkommission bei der Ärztekammer Nordrhein.
Als Teil einer Arbeitsgruppe der Leopoldina Nationale Akademie der Wissenschaften war er an der Ausarbeitung einer Stellungnahme zur Notwendigkeit einer zeitgemäßen Gesetzgebung im Fortpflanzungsmedizinrecht beteiligt. Außerdem war er von 2014 bis 2018 Geschäftsführer des Arbeitskreises Alternativentwurf (ein seit über 50 Jahren bestehender Zusammenschluss deutscher, österreichischer und schweizerischer Strafrechtsprofessoren), in dem er nach wie vor als Mitglied tätig ist.