Papst macht Weg zur Seligsprechung von NS-Märtyrern frei

Aus "Hass auf den Glauben" ermordet

Seligsprechungen sind meist langwierige Vorgänge. Nun sind 13 Europäer dieser hohen katholischen Anerkennung einen Schritt nähergekommen. Dazu zählen auch neun polnische Priester, die von den Nationalsozialisten ermordet worden sind.

Tor des NS-Konzentrationslagers Dachau / © Stanislav Varivoda (shutterstock)
Tor des NS-Konzentrationslagers Dachau / © Stanislav Varivoda ( shutterstock )

Papst Leo XIV. hat den Weg zur Seligsprechung von neun NS-Opfern freigemacht. Wie der Vatikan am Freitag mitteilte, erkannte das Kirchenoberhaupt das Martyrium von neun polnischen Salesianer-Priestern an. Pater Jan Swierc und acht Gefährten waren zwischen 1941 und 1942 in den Konzentrationslagern Auschwitz und Dachau von den Nationalsozialisten aus "Hass auf den Glauben" ermordet worden.

Papst Leo XIV. auf dem Petersplatz im Vatikan. / © Vatican Media/Romano Siciliani/KNA (KNA)
Papst Leo XIV. auf dem Petersplatz im Vatikan. / © Vatican Media/Romano Siciliani/KNA ( KNA )

Durch diese päpstliche Anerkennung muss für eine Seligsprechung kein Nachweis dafür erbracht werden, dass die betroffenen Christen nach ihrem Tod ein Wunder bewirkt haben. Als Märtyrer anerkannt wurden zudem die zwei Diözesanpriester Jan Bula und Vaclav Drbola, die 1951 und 1952 in der kommunistischen Tschechoslowakei aus "Glaubenshass" hingerichtet wurden.

Weitere Anerkennungen

Des Weiteren wurde vier Personen der sogenannte heroische Tugendgrad zuerkannt, ohne den ihr Seligsprechungsprozess nicht weitergehen kann. Die katholische Kirche versteht darunter, dass der jeweilige Kandidat die christlichen Tugenden des Glaubens, der Hoffnung und der Liebe in seinem Leben unter den damaligen Umständen in vorbildlicher Weise gelebt hat. Es handelt sich um zwei spanische Ordensmänner sowie zwei Italiener - ein Diözesanpriester und ein Ordensmann.

Dikasterium der Selig- und Heiligsprechungsprozesse

Das Dikasterium der Selig- und Heiligsprechungsprozesse befasst sich gemäß dem vorgeschriebenen Verfahren mit allen Angelegenheiten, welche die Selig- und Heiligsprechungsprozesse betreffen.

Das Dikasterium erlässt Spezialnormen und steht den Diözesan-/Eparchialbischöfen, die für die Durchführung des Verfahrens verantwortlich sind, mit Rat und Hinweisen zur Seite.

Es untersucht die Akten der schon abgeschlossenen Prozesse, indem es die Einhaltung der Verfahrensnormen prüft und ein inhaltliches Urteil über die Prozesse selbst abgibt, um sie dem Papst vorzulegen.

Heiligsprechung im Vatikan.  / © Maurizio Brambatti
Heiligsprechung im Vatikan. / © Maurizio Brambatti
Quelle:
KNA