Missbrauchsbeauftragte Claus fordert Kirchen zu Engagement vor Ort auf

Bündnisse gegen sexuelle Gewalt gründen

Wohl kaum eine andere gesellschaftliche Gruppe habe die Aufarbeitung von Missbrauch so intensiv bearbeitet wie die Kirchen, meint die Beauftragte Kerstin Claus. Sie könnten Kräfte bündeln und vor Ort Bündnisse schmieden.

Kerstin Claus (UBSKM)
Kerstin Claus / ( UBSKM )

Die unabhängige Missbrauchsbeauftragte der Bundesregierung, Kerstin Claus, wirbt bei den Kirchen dafür, in den Kommunen Bündnisse gegen sexuelle Gewalt zu gründen. Sie könnten dazu aufrufen und dann auch andere Vereine einbeziehen, die in der Kinder- und Jugendarbeit aktiv sind, sagte Claus in einem Interview des "Nordkuriers". "Das halte ich für etwas ganz Wesentliches", so die Beauftragte. "Für mich resultiert die Glaubwürdigkeit im Verhalten und der Sichtbarkeit vor Ort."

Insgesamt gelte, in vermutlich keinem anderen Bereich der Gesellschaft sei das Feld der Aufarbeitung von Missbrauch so intensiv beackert worden wie bei den Kirchen, so Claus weiter. Dies gelte für das Erarbeiten von Schutzkonzepten, Schulungen von Mitarbeitenden, das Schaffen von Strukturen, Meldestellen und so weiter. Das sage noch nichts darüber aus, ob das qualitativ alles super funktioniere. "Aber es ist schon etwas, wovor ich Respekt habe - denn da stecken viel Arbeit und Ressourcen drin."

"Betroffenenbeteiligung vielfach schwierig"

Mit Blick auf die unabhängigen Aufarbeitungskommissionen der Kirchen erklärte sie, die Beteiligung der Betroffenen sei vielfach schwierig. Sie empfehle deshalb für ein gutes Gelingen, mehr Zeit in die Startphase zu investieren, als zu sagen, "wir ziehen da jetzt auch gegen Widerstände unser Ding durch". In der katholischen Kirche seien die Kommissionen in den Bistümern sehr heterogen, auch in den Zielbeschreibungen. Oftmals werde aber viel Gutes erreicht und Aufarbeitung möglich. Von den Erfahrungen könne die evangelische Kirche lernen, bei der die Arbeit der Kommissionen jetzt anlaufe.

Kerstin Claus

Kerstin Claus ist seit dem 30. März 2022 Unabhängige Beauftragte für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs (UBSKM). Mit der gesetzlichen Verankerung des Amtes im Juli 2025 wurde die Funktion in Unabhängige Bundesbeauftragte gegen sexuellen Missbrauch von Kindern und Jugendlichen umbenannt. In dieser Rolle setzt sie sich auf höchster politischer Ebene für den Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt sowie für die Stärkung von Betroffenen ein.

Kerstin Claus / © Harald Oppitz (KNA)
Kerstin Claus / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA