Priester im kirchenstrafrechtlichen Verfahren freigesprochen

Ruf nach Maßnahmen

Gegen einen Geistlichen aus dem Bistum Eichstätt gibt es Vorwürfe wegen Fehlverhaltens gegenüber jungen Frauen. Ein Kirchengericht hat den Mann aufgrund mangelnder Gewissheit freigesprochen. Dennoch sieht es Handlungsbedarf.

Ein Rosenkranz liegt auf dem Codex Iuris Canonici (CIC), Kodex des kanonischen Rechts, dem Gesetzbuch des katholischen Kirchenrechts / © Harald Oppitz (KNA)
Ein Rosenkranz liegt auf dem Codex Iuris Canonici (CIC), Kodex des kanonischen Rechts, dem Gesetzbuch des katholischen Kirchenrechts / © Harald Oppitz ( KNA )

Im kirchenstrafrechtlichen Verfahren gegen einen katholischen Priester aus dem mittelfränkischen Landkreis Ansbach gibt es ein Urteil. Es geht in dem Fall um Vorwürfe des Fehlverhaltens gegenüber jungen Frauen. Das Metropolitangericht Bamberg hat auf Freispruch aus Mangel an hinreichender Gewissheit entschieden, zugleich aber Maßnahmen gegen den Mann empfohlen.

Das teilte das für den Geistlichen zuständige Bistum Eichstätt am Mittwoch mit. "Es konnte weder die Schuld noch die Unschuld zweifelsfrei festgestellt werden", hieß es. Das Urteil sei nicht rechtskräftig. Es werde dem Vatikan zur Überprüfung vorgelegt. Der Betreffende bestreite jedes Fehlverhalten.

Maßnahmen bleiben bestehen

Das Metropolitangericht forderte das Bistum nach dessen Angaben dazu auf, Maßnahmen gegen den Priester zu ergreifen. Es sei von einem schwerwiegenden Fehlverhalten des Geistlichen gegenüber jungen Frauen überzeugt. "Es empfiehlt insbesondere eine Geldbuße sowie den Ausschluss vom Seelsorgedienst gemäß der Interventionsordnung", so das Bistum.

Man prüfe nun das Urteil und die Empfehlungen. Die vorläufigen disziplinarischen Maßnahmen - darunter die Freistellung - blieben bis zur Rechtskraft des Urteils bestehen. Endgültige Maßnahmen würden im Anschluss verhängt.

Verfahren wegen Verjährung eingestellt

Die unabhängigen Ansprechpersonen hatten das Bistum Eichstätt im Dezember 2022 von den Vorwürfen in Kenntnis gesetzt, wie es hieß. Daraufhin sei der Priester freigestellt und bei den staatlichen Behörden angezeigt worden. Diese hätten ihr Verfahren wegen Verjährung eingestellt.

Weiter hieß es: "Das Bistum dankt den Betroffenen für ihre Hinweise und ihren Mut, zugleich bedauert das Bistum das ihnen zugefügte Leid. Das Bistum wird weiterhin alles unternehmen, um Betroffene zu unterstützen und Schutzmaßnahmen umzusetzen."

Hilfe bei Missbrauch

Die Diözese bot ferner etwaigen Missbrauchsbetroffenen an, sich bei den externen Ansprechpersonen oder dem Betroffenenbeirat zu melden. Alle nötigen Informationen finden Sie auf der Internetseite des Bistums.

Quelle:
KNA