Das ergab eine Umfrage des Evangelischen Pressedienstes unter den 20 evangelischen Landeskirchen und 27 katholischen Bistümern in Deutschland ergab. Demnach bleiben Einbrüche, Diebstähle, Verwüstungen und Beschaffungskriminalität eine anhaltende Belastung. Umfassende Zahlen zu einer Zu- oder Abnahme der Delikte konnten die meisten Kirchen jedoch nicht angeben, weil diese nicht zentral erfasst werden.
Vor allem für die größeren Citykirchen, etwa in Dortmund und Bielefeld, gebe es aufwändige Sicherheitsmaßnahmen wie Alarmanlagen, erklärte die Pressestelle der Evangelischen Kirche von Westfalen. Im Rahmen des Programms Offene Kirchen, das Kirchenräume auch außerhalb von Veranstaltungen zugänglich macht, würden sicherheitsrelevante Aspekte thematisiert. Fälle von Vandalismus kämen in den Kirchengemeinden immer wieder vor und würden diese in Einzelfällen sehr empfindlich treffen. Bei den Kirchengemeinden der Lippischen Landeskirche habe es bislang keine Fälle von Vandalismus gegeben, erklärte die Landeskirche.
Immaterieller Schaden bleibt
Versicherungsdienstleister und polizeiliche Kriminalstatistiken legen jedoch für die vergangenen Jahre stabile Fallzahlen nahe. Als möglichen Grund dafür nennen einige Kirchengemeinden ihre verstärkten Sicherheitsvorkehrungen. Wo den Gemeinden Geld für kostspielige Überwachungssysteme fehlt, werden häufig einzelne, wertvolle Gegenstände gesichert wie Opferstöcke oder Kunstwerke. Technische Maßnahmen wie Anti-Graffitibeschichtungen oder sicherheitsverglaste Kirchenfenster kommen ebenfalls zum Einsatz, etwa in den evangelischen Kirchen Sachsens und der Pfalz.
Das Erzbistum Köln verwies auf den immateriellen Schaden entwendeter Gegenstände. Damit gehe auch immer eine tiefe Verletzung der religiösen Gefühle der Gläubigen einher, erklärte die Pressestelle. Das Erzbistum Freiburg erfasst außerdem Ausstattung und Inventar von Kirchen und Kapellen an zentraler Stelle als Prävention, wie ein Pressesprecher mitteilte.
Teilöffnung als Lösung?
Im Erzbistum Paderborn wird vom erzbischöflichen Generalvikariat vorgegeben, bei Baumaßnahmen beziehungsweise Renovierungen einen Diebstahl- oder Vandalismus-Schutz baulich vorzusehen - beispielsweise durch ein Gitter oder eine Verglasung, sodass dauerhaft außerhalb von Gottesdiensten nur eine Teilöffnung der Kirche erfolgt. Der beste Schutz vor Diebstahl und Vandalismus seien aber die Besucher und Betenden in den Gotteshäusern, erklärte das Erzbistum.
Im Bistum Münster entscheiden die Kirchengemeinden eigenständig über Sicherheitsmaßnahmen, wie eine Sprecherin sagte. Auf Wunsch würden sie dabei von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Bistums beraten. Diese Aspekte spielten bei der Planung von Neu- oder Umbauten regelmäßig eine Rolle, aber auch im Zusammenhang mit Inventarisierungs- oder Restaurierungsvorhaben. Im Bistum Essen reichen die Maßnahmen, mit denen sich die Pfarreien vor Vandalismus schützen, von Aufsichtsdiensten bis zu verschiedenen technischen Vorkehrungen, wie ein Sprecher dem epd sagte.