Ein Gericht im US-Bundesstaat Washington hat vorübergehend ein Gesetz ausgesetzt, das Priester zur Verletzung des Beichtgeheimnisses gezwungen hätte. Ein Richter erließ eine einstweilige Verfügung gegen das Gesetz, das am 27. Juli in Kraft getreten wäre, wie die Internetseite ncronline.org berichtet.
Das Gesetz hätte Geistliche aller Religionen verpflichtet, Fälle von Kindesmissbrauch zu melden, auch wenn diese Informationen im Rahmen einer Beichte bekannt wurden. Andernfalls hätten sie eine Haftstrafe von bis zu 364 Tagen sowie eine Geldstrafe von 5.000 Dollar riskiert.
Orthodoxe Kirchen und US-Regierung klagen
Mehrere orthodoxe Kirchen hatten gegen das Gesetz geklagt. Das US-Justizministerium hatte sich der Klage angeschlossen. Auch von römisch-katholischen Bistümern kam Widerspruch.
Der Richter begründete die Entscheidung mit einer mutmaßlichen religiösen Diskriminierung durch den Bundesstaat. Während Anwälte weiterhin das Anwaltsgeheimnis geltend machen dürfen, hätten Priester bei der Wahrung der Beichtgeheimnisse strafrechtliche Konsequenzen befürchten müssen.
Der Staat könne nicht ausreichend begründen, warum Geistliche von einer Ausnahmeregelung ausgeschlossen werden, während andere Berufsgruppen diese in Anspruch nehmen dürfen.
Das Beichtgeheimnis wurde bisher in allen 50 US-Bundesstaaten respektiert. Die einstweilige Verfügung verhindert die Umsetzung des Gesetzes, bis die zugrundeliegende Verfassungsklage verhandelt wird.