Kardinal Woelki zur Richterernennung am Bundesverfassungsgericht

Menschenwürde nicht diskutabel

Am Freitag stimmt der Bundestag über die Ernennung von Richtern am Bundesverfassungsgericht ab. Kandidatin Brosius-Gersdorf ist umstritten. Kölns Erzbischof hält ihr die Menschenwürde entgegen. DOMRADIO.DE dokumentiert den Wortlaut.

Rainer Maria Kardinal Woelki, Erzbischof von Köln, am 12.03.2025 im Kloster Steinfeld in der Eifel. / © Nicolas Ottersbach (DR)
Rainer Maria Kardinal Woelki, Erzbischof von Köln, am 12.03.2025 im Kloster Steinfeld in der Eifel. / © Nicolas Ottersbach ( DR )

Die Unantastbarkeit der Menschenwürde, die Artikel eins des Grundgesetzes festschreibt, muss ohne Einschränkungen für alle Menschen zu jedem Zeitpunkt ihres Lebens gelten - von der Empfängnis an bis zum natürlichen Lebensende. Es geht hier nämlich um ein Menschenrecht, sogar um das Grundrecht eines jeden Menschen. Würde dieses grundlegende Menschenrecht nicht mehr anerkannt, wäre es nur folgerichtig, dass auch die übrigen Menschenrechte außer Kraft träten.

Keine menschliche Gesellschaft, auch nicht der Staat, kann darauf verzichten, das Lebensrecht des Menschen, und zwar eines jeden Menschen, anzuerkennen und zu schützen, sei er jung oder alt, geboren oder ungeboren, behindert oder nicht behindert. Wo der Staat das Lebensrecht als Grundrecht des Menschen nicht mehr schützt, sondern es der privaten Verfügung überlässt, hat er sich selbst als Rechtsstaat aufgegeben.

Auch und vor allem als Staatsbürger

Bislang war das Bundesverfassungsgericht mit seiner Rechtsprechung der Garant für den Schutz der Menschenwürde in allen Lebensphasen. Als Christ und Bischof, vor allem aber auch als Staatsbürger hoffe ich darauf, dass unser Verfassungsgericht auch in Zukunft die unantastbare und unverlierbare Würde eines jeden Menschen vom Augenblick der Empfängnis an ausnahmslos weiterhin schützen und verteidigen wird.

Insofern appelliere ich angesichts der bevorstehenden Wahl neuer Richterinnen und Richter am Bundesverfassungsgericht an alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages, ihrer Verantwortung gerecht zu werden und mit ihrer Wahl ein unmissverständliches Bekenntnis zur unverlierbaren und unter allen Umständen zu schützenden Würde jedes Menschen abzulegen.

Hilfs- und Unterstützungsangebote

Nirgends ist das menschliche Leben verletzlicher als an seinem Beginn und an seinem Ende. Als Kirche setzen wir uns daher besonders in diesen Phasen für den Schutz und den Erhalt des Lebens und der Würde eines jeden Menschen ein. Jede und jeder hat als Ebenbild und Geschöpf Gottes eine unveräußerliche Würde. Aus dieser Haltung heraus engagieren wir uns beispielsweise in der palliativen Begleitung, um Menschen ein Leben und Sterben in Würde zu ermöglichen.

Deswegen schaffen wir Hilfs- und Unterstützungsangebote für Familien, besonders auch für Mütter in Notsituationen. Es erfüllt uns deshalb mit größter Sorge, wenn immer offener in Frage gestellt wird, dass die Würde eines Menschen vom Moment der Empfängnis - das heißt von der Entstehung des Lebens an - gilt. Als Kirche wenden wir uns insofern entschieden gegen jedweden Versuch, das Lebensrecht als Grundrecht eines jeden Menschen zu relativieren oder es gar aufzugeben.

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