Melanie F. geht gegen Erzbistum Köln in Berufung

Nach verlorener Klage

Nach ihrer verlorenen Schmerzensgeldklage gegen das Erzbistum Köln gibt Melanie F. nicht auf und geht in die zweite Instanz. Ein Spendenfonds der Betroffeneninitiative "Eckiger Tisch" soll sie bei den Kosten der Berufung unterstützen.

Landgericht Köln / © Theo Barth (KNA)
Landgericht Köln / © Theo Barth ( KNA )

Nachdem sie mit ihrer Schmerzensgeldklage gegen das Erzbistum Köln vor dem zuständigen Landgericht Köln gescheitert ist, will die Missbrauchsbetroffene Melanie F. in Berufung gehen. Das sagte einer ihrer Rechtsanwälte, Hans-Walter Wegmann, am Dienstag der Katholischen Nachrichten-Agentur (KNA) in Bonn.

F. hatte über 800.000 Euro verlangt, weil sie als Mädchen über Jahre von einem Priester missbraucht worden war, der sie als Pflegevater bei sich aufgenommen hatte. Eine Amtshaftung des Erzbistums kommt laut dem am 1. Juli verkündeten Urteil nicht infrage, da der Priester die Taten nicht im Rahmen seines Amtes, sondern als Privatmann begangen habe. Auch eine Haftung wegen unterlassener Sorgfalts- und Fürsorgepflichten schloss das Gericht aus, da Vertreter oder andere Bedienstete des Erzbistums Köln keine Anhaltspunkte für den Missbrauch gehabt hätten.

Spendenaufruf

Unterdessen rief die Betroffeneninitiative Eckiger Tisch zu Spenden für einen neu geschaffenen Rechtshilfefonds zur Unterstützung des Gerichtsverfahrens auf. Für Melanie F. sei die Entscheidung des Landgerichts "ein bitteres und schwer nachvollziehbares Urteil". Bereits das erste verlorene Verfahren habe Gerichtskosten von über 30.000 Euro verursacht. Für die Berufung fallen laut Wegmann allein beim Oberlandesgericht Köln 22.000 Euro an.

Erzbistum Köln muss 300.000 Euro an Missbrauchsopfer zahlen

Das Erzbistum Köln muss 300.000 Euro Schadensersatz an einen Missbrauchsbetroffenen zahlen. Das entschied das Landgericht Köln.

Der Betroffene hatte 725.000 Euro Schmerzensgeld sowie 80.000 Euro für mögliche künftige Schäden verlangt. Er hatte bereits 25.000 Euro von der Diözese in Anerkennung seines Leids erhalten. Bei einem ersten Verhandlungstermin Anfang Dezember hatte Richter Stephan Singbartl einen Vergleich vorgeschlagen. Es kam jedoch nicht zu einer Einigung. Der Prozess könnte Vorbildcharakter für weitere Schmerzensgeldklagen gegen die katholische Kirche haben.

Richterhammer mit Rosenkranz / © Jiri Hera (shutterstock)
Richterhammer mit Rosenkranz / © Jiri Hera ( shutterstock )
Quelle:
KNA