Die "Berufsgemeinschaft der PfarrhaushälterInnen, Bundesverband" bestand von 1971 bis 2025. Am 1. Juli hatte der Verband seine Auflösung beschlossen.
Die Berufsgemeinschaft der PfarrhaushälterInnen wurde gegründet, um die soziale Absicherung der Frauen in diesem Beruf zu regeln. Durch den Einsatz der Gemeinschaft auf Bundesebene wurde der Beruf der Pfarrhaushälterin als kirchlicher Dienst anerkannt.
So gehörte die Wahrnehmung der beruflichen, sozialen und wirtschaftlichen Interessen der Pfarrhaushälterinnen in Kirche und Öffentlichkeit zu den Aufgaben der Berufsgemeinschaft. Ebenso wichtig war dem Verband die Gemeinschaftspflege und der kollegiale Meinungs- und Erfahrungsaustausch unter den Mitarbeitenden in Priesterhaushalten, auf diözesaner - und auf bundesweiter Ebene.
Der Bundesverband hatte bis zu seiner Auflösung ca. 2.500 Mitglieder, darunter auch einige Männer.
In einigen Diözesen bleiben die Pfarrhaushälterinnen auch nach Auflösung des Bundesverbands organisiert. Dazu zählen die "Berufsgemeinschaft der Pfarrhaushälterinnen/Landesverband Bayern" oder die "Berufsgemeinschaft der Pfarrhaushälterinnen im Erzbistum Köln e. V."