Bischof Genn erteilt Ruhestandspriester Verweis

Vorwurf grenzüberschreitenden Verhaltens

Münsters Bischof Felix Genn hat einem Ruhestandspriester einen Verweis erteilt. Damit ist die Auflage verbunden, dass der Geistliche künftig in der Öffentlichkeit weder priesterliche noch seelsorgliche Tätigkeiten ausüben darf.

Bischof Felix Genn / © Guido Kirchner (dpa)
Bischof Felix Genn / © Guido Kirchner ( dpa )

Das teilte die Diözese am Freitag mit. Auch geistliche Begleitungen seien ihm grundsätzlich untersagt.

Begründet wird die Maßnahme damit, dass sich Ende 2022 zwei Betroffene bei der Interventionsstelle des Bistum gemeldet und von ihren Erfahrungen berichtet hatten.

Vorwurf grenzüberschreitenden Verhaltens

Sie werfen dem Priester grenzüberschreitendes, unangemessenes und sexualisiertes Verhalten im Zusammenhang mit seelsorglichen Begleitungen vor. Laut Bistum sind dies zwei unabhängig voneinander gemachte Aussagen.

Ein Anwalt mit deutschen Gesetzestexten / © Cameris (shutterstock)
Ein Anwalt mit deutschen Gesetzestexten / © Cameris ( shutterstock )

Die Staatsanwaltschaft hatte nach Angaben der Diözese bereits im November entschieden, ein Verfahren gegen den Priester wegen Verjährung einzustellen.

Die Pfarrgemeinde und Mitarbeiter der Gemeinde, in der Priester heute wohnt, wurden laut Mitteilung zuvor informiert. Weitere Angaben zur Sache dürfe das Bistum aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht machen.

Bistum Münster

Mit rund 1,59 Millionen Katholikinnen und Katholiken ist das Bistum Münster die mitgliederstärkste Diözese in Deutschland. Aber auch hier hat die Kirche mit schwindenden Mitgliederzahlen und den Folgen daraus zu kämpfen. Zwar rechnet das Bistum für das laufende Jahr mit Kirchensteuereinnahmen von rund 454,7 Millionen Euro. Die "Kirchensteuerkraft" – also das, was sich die Diözese mit dem Geld leisten kann – lässt aber stark nach: Bis 2060 soll sie sich im Vergleich zu 2017 halbiert haben.

Sankt-Paulus-Dom in Münster. / © Jörg Loeffke (KNA)
Sankt-Paulus-Dom in Münster. / © Jörg Loeffke ( KNA )
Quelle:
KNA