Bischof Genn erteilt Ruhestandspriester Verweis

Vorwurf grenzüberschreitenden Verhaltens

Münsters Bischof Felix Genn hat einem Ruhestandspriester einen Verweis erteilt. Damit ist die Auflage verbunden, dass der Geistliche künftig in der Öffentlichkeit weder priesterliche noch seelsorgliche Tätigkeiten ausüben darf.

Bischof Felix Genn / © Guido Kirchner (dpa)
Bischof Felix Genn / © Guido Kirchner ( dpa )

Das teilte die Diözese am Freitag mit. Auch geistliche Begleitungen seien ihm grundsätzlich untersagt.

Begründet wird die Maßnahme damit, dass sich Ende 2022 zwei Betroffene bei der Interventionsstelle des Bistum gemeldet und von ihren Erfahrungen berichtet hatten.

Vorwurf grenzüberschreitenden Verhaltens

Sie werfen dem Priester grenzüberschreitendes, unangemessenes und sexualisiertes Verhalten im Zusammenhang mit seelsorglichen Begleitungen vor. Laut Bistum sind dies zwei unabhängig voneinander gemachte Aussagen.

Ein Anwalt mit deutschen Gesetzestexten / © Cameris (shutterstock)
Ein Anwalt mit deutschen Gesetzestexten / © Cameris ( shutterstock )

Die Staatsanwaltschaft hatte nach Angaben der Diözese bereits im November entschieden, ein Verfahren gegen den Priester wegen Verjährung einzustellen.

Die Pfarrgemeinde und Mitarbeiter der Gemeinde, in der Priester heute wohnt, wurden laut Mitteilung zuvor informiert. Weitere Angaben zur Sache dürfe das Bistum aus Gründen des Persönlichkeitsschutzes nicht machen.

Bistum Münster

Münster: Außenansicht vom Dom St. Paulus / © David Inderlied (dpa)
Münster: Außenansicht vom Dom St. Paulus / © David Inderlied ( dpa )

Das Bistum Münster ist mit etwa 1,92 Millionen Katholiken die nach Mitgliedern zweitgrößte Diözese Deutschlands. Das an die Niederlande angrenzende und bis an die Nordsee reichende Bistum ist auf einer Fläche von 15.000 Quadratkilometern in fünf Regionen gegliedert. Vier von ihnen liegen in Nordrhein-Westfalen. Hinzu kommt der eigenständige Offizialatsbezirk Oldenburg in Niedersachsen. Seit 29. März 2009 leitet Bischof Felix Genn das Traditionsbistum.

Quelle:
KNA