Bundestag beschließt Wegfall des Paragrafen 219a

Werbeverbot für Abtreibungen fällt

Der Bundestag hat am Freitag in einer teilweise sehr emotionalen Debatte mit großer Mehrheit die Streichung des Werbeverbots für Abtreibungen aus dem Strafgesetzbuch beschlossen. Damit fällt Paragraf 219a künftig weg.

Autor/in:
Birgit Wilke
Demonstration für die Abschaffung des Paragrafen 219a / © Michael Schick (epd)
Demonstration für die Abschaffung des Paragrafen 219a / © Michael Schick ( epd )

Abgeordnete der SPD, der Grünen, der FDP sowie der Linken stimmten dafür, die Union und die AfD dagegen.

Der Paragraf untersagt das Anbieten, Ankündigen oder Anpreisen von Schwangerschaftsabbrüchen aus finanziellem Vorteil heraus oder wenn dies in grob anstößiger Weise geschieht. SPD, Grüne und FDP hatten sich bereits in ihrem Koalitionsvertrag auf die Streichung verständigt.

Leichterer Zugang zu sachgerechten fachlichen Informationen

Der Gesetzentwurf der Regierung soll demnach zwei Dinge sicherstellen: Zum einen sollen Ärztinnen und Ärzte, die Schwangerschaftsabbrüche im gesetzlichen Rahmen vornehmen, künftig nicht länger mit strafrechtlicher Verfolgung rechnen müssen, wenn sie sachliche Informationen über Ablauf und Methoden eines Schwangerschaftsabbruchs bereitstellen. Zum anderen sollen betroffene Frauen leichter Zugang zu sachgerechten fachlichen Informationen erhalten.

Zugleich sollen laut Gesetzentwurf begleitende Änderungen des Heilmittelwerbegesetzes gewährleisten, dass reißerische Werbung für Schwangerschaftsabbrüche auch künftig nicht erlaubt sind. Weiter sollen rechtskräftige Urteile gegen Ärzte und Ärztinnen, die seit 1990 gegen Paragraf 219a verstoßen haben, aufgehoben werden.

Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz  / © Britta Pedersen (dpa)
Marco Buschmann (FDP), Bundesminister der Justiz / © Britta Pedersen ( dpa )

Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) erklärte, mit der Streichung aus dem Strafgesetzbuch werde das Recht "auf die Höhe der Zeit" gebracht. Das Schutzkonzept für das ungeborene Leben werde davon nicht berührt, so der Minister. Es werde auch trotz der Streichung keine kommerzialisierende Werbung geben, dies sei durch Änderungen im Heilmittelwerbegesetz gewährleistet.

Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) sprach von einem "großartigen Tag für Ärztinnen und Ärzte und für die betroffenen Frauen". Es sei bei der Streichung nie um Werbung für Abtreibung gegangen, sondern um den Zugang für betroffene Frauen zu Informationen. Sie wies zudem auf die Einrichtung einer Kommission hin, die prüfen soll, ob Regulierungen für den Schwangerschaftsabbruch außerhalb des Strafgesetzbuches möglich sind.

Kritik von Union und AfD

Union und AfD kritisierten die Streichung des Paragrafen. Die Unionsabgeordnete Elisabeth Winkelmeier-Becker (CDU) sagte, die Union sehe in der Streichung einen Eingriff in das Schutzkonzept für das ungeborene Leben. Es sei falsch, dass es zu wenig Informationen bei ungewollten Schwangerschaften gebe. In Wahrheit gehe es der Ampelkoalition darum, mit dem Wegfall "ein Erfolgserlebnis produzieren".

Die Ärztin Kristina Hänel vor Beginn des Berufungsprozesses im Gerichtssaal / © Silas Stein (dpa)
Die Ärztin Kristina Hänel vor Beginn des Berufungsprozesses im Gerichtssaal / © Silas Stein ( dpa )

Die Unionsabgeordnete Dorothee Bär (CSU) warnte davor, dass der Wegfall nur ein erster Schritt sei, den gesamten Paragrafen 218 aus dem Strafgesetzbuch zu streichen. Sie warf den Ampelfraktionen zudem mangelnde Sachlichkeit in der Debatte vor. "Mehr Ernsthaftigkeit und weniger Partystimmung wären angemessen", so Bär.

Nach der Abstimmung gab es Beifall und stehende Ovationen von den Befürwortern der Streichung. Zu den Gästen auf der Tribüne gehörte auch die Ärztin Kristina Hänel. Ihre Verurteilung im Jahr 2017 aufgrund des Paragrafen 219a hatte die Debatte ausgelöst.

Abtreibungsgegner hatten auf ihrer Homepage entdeckt, dass sie Abbrüche anbietet, und daraufhin Hänel angezeigt. Die Ampelfraktionen luden nach der Entscheidung zu einem Empfang ein.

Bischofskonferenz wollte Paragraf 219a erhalten

Der Pressesprecher der Bischofskonferenz, Matthias Kopp, erklärte, die katholische Kirche habe sich für den Erhalt des Paragrafen sowie für eine Überarbeitung der Informationslage eingesetzt.

Diese Lösung hätte aus Sicht der Kirche sowohl den Interessen der Frauen als auch dem verfassungsrechtlich geforderten Schutz des ungeborenen Lebens gedient. Die katholische Kirche setze sich weiter für den Schutz des ungeborenen Lebens und die Nöte ratsuchender Frauen ein.

Ähnlich äußerten sich weitere katholische Frauenverbände sowie die Caritas.

Paragraf 219a - Werbeverbot für Abtreibungen

Die Norm geht auf eine rechtspolitische Debatte zurück, die in die Weimarer Republik zurückreicht und als Paragraf 220 Reichsstrafgesetzbuch vom 1. Juni 1933 verankert wurde. Danach machte sich strafbar, wer öffentlich seine eigenen oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung von Abtreibungen anbot. Die aktuelle Fassung des Gesetzestextes beruht auf der Neuregelung des Schwangerschaftsabbruchrechts von 1974. Die Anwendung wurde auf die Tatbestandsmerkmale "seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise" eingeschränkt.

 Der Gesetzestext des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch behandelt Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft / © Harald Oppitz (KNA)
Der Gesetzestext des Paragrafen 219a Strafgesetzbuch behandelt Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft / © Harald Oppitz ( KNA )
Quelle:
KNA