Internationales Strafgericht kündigt Ermittlungen an

Beweissicherungen werden geprüft

Der Internationale Strafgerichtshof in Den Haag will Ermittlungen wegen potenzieller Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit in der Ukraine aufnehmen. Auch obwohl Ukraine und Russland keine Vertragsstaaten sind.

Internationaler Gerichtshof in Den Haag / © oliverdelahaye (shutterstock)
Internationaler Gerichtshof in Den Haag / © oliverdelahaye ( shutterstock )

Dies solle "so schnell wie möglich" geschehen, erklärte Karim Ahmad Khan am Montagabend in Den Haag. Er habe sein Team angewiesen, Wege zur Beweissicherung zu prüfen.

Ukraine kein Mitgliedstaat des Gerichtshofs

Zwar gehört die Ukraine nicht zu den Mitgliedstaaten des Gerichtshofs; das Land machte aber von der Möglichkeit Gebrauch, dessen Zuständigkeit ausdrücklich anzuerkennen, und zwar in Zusammenhang mit den Euromaidan-Protesten 2013/2014 und der Krim-Annexion durch Russland ab Februar 2014. Die zweite Zuständigkeitserklärung war nicht zeitlich befristet.

Mit Blick auf den Ukraine-Konflikt von 2014 äußerte sich Khan überzeugt, dass es genügend Anhaltspunkte gebe für den Verdacht von Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Angesichts der Eskalation in den vergangenen Tagen wolle er in seine Untersuchungen auch mutmaßliche Verbrechen aller Beteiligten in jedem Teil der Ukraine einbeziehen. Der nächste Schritt sei nun, von der Vorverfahrenskammer die Genehmigung für ein offizielles Untersuchungsverfahren zu erhalten, so der Chefankläger.

Auch Russland kein Vertragsstaat

Bereits Freitag hatte Khan den kriegführenden Parteien in der Ukraine mit möglichen Verfahren gedroht. Zugleich betonte er, der Tatbestand eines "Verbrechens der Aggression" könne von seinem Gericht nicht verfolgt werden, da ebenso wie die Ukraine auch Russland kein Vertragsstaat sei. "Verbrechen der Aggression" bedeutet, dass Personen mit hoher Befehlsgewalt, die eine Angriffshandlung in offensichtlichem Widerspruch zum Gewaltverbot der UN-Charta veranlassen, völkerstrafrechtlich verantwortlich sind.

Quelle:
KNA